Umwandlungsgesetz

   Siebentes Buch - Übergangs- und Schlußvorschriften (§§ 317 - 325)   
§ 324
Rechte und Pflichten bei Betriebsübergang

§ 613a Abs. 1, 4 bis 6 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bleibt durch die Wirkungen der Eintragung einer Verschmelzung, Spaltung oder Vermögensübertragung unberührt.

Rechtsprechung zu § 324 UmwG

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