Umwandlungsgesetz
| Zweites Buch - Verschmelzung (§§ 2 - 122l) |
| Zweiter Teil - Besondere Vorschriften (§§ 39 - 122l) |
| Zweiter Abschnitt - Verschmelzung unter Beteiligung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung (§§ 46 - 59) |
| Erster Unterabschnitt - Verschmelzung durch Aufnahme (§§ 46 - 55) |
(1) Der Verschmelzungsvertrag oder sein Entwurf hat zusätzlich für jeden Anteilsinhaber eines übertragenden Rechtsträgers den Nennbetrag des Geschäftsanteils zu bestimmen, den die übernehmende Gesellschaft mit beschränkter Haftung ihm zu gewähren hat. Der Nennbetrag kann abweichend von dem Betrag festgesetzt werden, der auf die Aktien einer übertragenden Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien als anteiliger Betrag ihres Grundkapitals entfällt. Er muss auf volle Euro lauten.
(2) Sollen die zu gewährenden Geschäftsanteile im Wege der Kapitalerhöhung geschaffen und mit anderen Rechten und Pflichten als sonstige Geschäftsanteile der übernehmenden Gesellschaft mit beschränkter Haftung ausgestattet werden, so sind auch die Abweichungen im Verschmelzungsvertrag oder in seinem Entwurf festzusetzen.
(3) Sollen Anteilsinhaber eines übertragenden Rechtsträgers schon vorhandene Geschäftsanteile der übernehmenden Gesellschaft erhalten, so müssen die Anteilsinhaber und die Nennbeträge der Geschäftsanteile, die sie erhalten sollen, im Verschmelzungsvertrag oder in seinem Entwurf besonders bestimmt werden.
Rechtsprechung zu § 46 UmwG
69 Entscheidungen zu § 46 UmwG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BFH, 24.08.1988 - I R 216/84
Ersterwerb von Gesellschaftsrechten
- BFH, 07.12.1983 - I R 70/77
Verdeckte Gewinnausschüttung bei Umwandlung einer KG in eine GmbH
- BFH, 11.03.1981 - II R 23/79
UmwStG § 29 Satz 1 Nr. 2
- KG, 22.09.1998 - 1 W 4387/97
Unwirksame Schwester-Fusion
- BFH, 20.06.2011 - I B 108/10
Fortbestand des Verlustabzugs nach Abwärtsverschmelzung (§ 8 Abs. 4 KStG ...
- OLG Düsseldorf, 28.09.1992 - 10 U 208/91
Umwandlung einer OHG in eine GmbH: Mieterwechsel
- OLG Frankfurt, 04.04.2011 - 20 W 466/10
Notwendige Angaben im Verschmelzungsvertrag
- OLG Karlsruhe, 19.08.2008 - 1 U 108/08
Mietrecht - Nach Umwandlungen gehen auch Pflichten aus Mietvertrag über!
- FG Nürnberg, 19.04.2005 - I 110/03
Gewerbesteuerpflicht des Gewinnes aus der Veräußerung eines Anteils an einer ...
Gesetzesmaterialien zu § 46 UmwG
Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) vom 23.10.2008, in Kraft getreten am 1.11.2008:
- Synopse
- Mitteilung des Bundesjustizministeriums vom 30.10.2008
- Informationsseiten des Bundesjustizministeriums
- Dokumentation des Gesetzgebungsgangs mit amtlicher Begründung (via Bundestag)
- Sachverständigenanhörung im Gesetzgebungsverfahren, 23.01.2008 (via Bundestag)
- Dokumentation und Hintergründe bei Prof. Dr. Thomas M. J. Möllers, Universität Augsburg
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