Umwandlungsgesetz
Zweites Buch - Verschmelzung (§§ 2 - 122m) |
Zweiter Teil - Besondere Vorschriften (§§ 39 - 122m) |
Zweiter Abschnitt - Verschmelzung unter Beteiligung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung (§§ 46 - 59) |
Erster Unterabschnitt - Verschmelzung durch Aufnahme (§§ 46 - 55) |
(1) Die Geschäftsführer haben in der Einberufung der Gesellschafterversammlung, die gemäß § 13 Abs. 1 über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag beschließen soll, die Verschmelzung als Gegenstand der Beschlußfassung anzukündigen.
(2) Von der Einberufung an sind in dem Geschäftsraum der Gesellschaft die Jahresabschlüsse und die Lageberichte der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger für die letzten drei Geschäftsjahre zur Einsicht durch die Gesellschafter auszulegen.
(3) Die Geschäftsführer haben jedem Gesellschafter auf Verlangen jederzeit Auskunft auch über alle für die Verschmelzung wesentlichen Angelegenheiten der anderen beteiligten Rechtsträger zu geben.
vertrags § 47Unterrichtung der Gesellschafter § 48Prüfung der Verschmelzung § 49Vorbereitung der Gesellschafter-
versammlung § 50Beschluß der Gesellschafter-
versammlung § 51Zustimmungs-
erfordernisse in Sonderfällen § 52Anmeldung der Verschmelzung § 53Eintragung bei Erhöhung des Stammkapitals § 54Verschmelzung ohne Kapitalerhöhung § 55Verschmelzung mit Kapitalerhöhung
Rechtsprechung zu § 49 UmwG
42 Entscheidungen zu § 49 UmwG in unserer Datenbank:
- OLG Köln, 08.01.2018 - 2 Wx 270/17
Auslegung eines Antrags eines Notars auf Eintragung einer Vormerkung hinsichtlich ...
- OLG Naumburg, 27.07.2021 - 12 Wx 27/21
Grundbucheintragung einer Zwangssicherungshypothek wegen eines ...
- BFH, 15.07.1998 - VIII B 81/97
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Divergenz von der Rspr. anderer ...
- BFH, 29.07.1992 - I R 28/92
Übergang einer privaten Versorgungsrente bei OHG-Umwandlung
- LG Hamburg, 30.10.2002 - 411 O 34/02
Auslegung der Jahresabschlüsse der letzten drei Geschäftsjahre vor ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Hamburg, 11.04.2003 - 11 U 215/02
Anforderungen an das Angebot einer Barabfindung
- OLG Hamburg, 11.04.2003 - 11 U 215/02
- OLG Stuttgart, 13.03.2002 - 20 W 32/01
Konsequenz der rechtsmissbräuchlichen Erhebung einer Beschlussanfechtungsklage ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Stuttgart, 22.03.2002 - 20 W 32/01
Spaltung einer Gesellschaft: Beschlussanfechtungsklage als rechtsmissbräuchlich; ...
- OLG Stuttgart, 22.03.2002 - 20 W 32/01
- OLG Stuttgart, 28.01.2004 - 20 U 3/03
Ausgliederung: Rechtsschutzbedürfnis für Anfechtungsklage gegen einen ...
- OLG Oldenburg, 17.06.1993 - 5 W 74/93
Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH; Eintragung bei geringfügiger ...
Querverweise
Auf § 49 UmwG verweisen folgende Vorschriften:
- Umwandlungsgesetz (UmwG)
- Verschmelzung
- Besondere Vorschriften
- Verschmelzung unter Beteiligung von Aktiengesellschaften
- Verschmelzung durch Aufnahme
- § 62 (Konzernverschmelzungen)