Umwandlungsgesetz
| Zweites Buch - Verschmelzung (§§ 2 - 122l) |
| Zweiter Teil - Besondere Vorschriften (§§ 39 - 122l) |
| Zweiter Abschnitt - Verschmelzung unter Beteiligung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung (§§ 46 - 59) |
| Erster Unterabschnitt - Verschmelzung durch Aufnahme (§§ 46 - 55) |
Bei der Anmeldung der Verschmelzung zur Eintragung in das Register haben die Vertretungsorgane der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger im Falle des § 51 Abs. 1 auch zu erklären, daß dem Verschmelzungsbeschluß jedes der übertragenden Rechtsträger alle bei der Beschlußfassung anwesenden Anteilsinhaber dieses Rechtsträgers und, sofern der übertragende Rechtsträger eine Personenhandelsgesellschaft, eine Partnerschaftsgesellschaft oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist, auch die nicht erschienenen Gesellschafter dieser Gesellschaft zugestimmt haben. Wird eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, auf deren Geschäftsanteile nicht alle zu leistenden Einlagen in voller Höhe bewirkt sind, von einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung durch Verschmelzung aufgenommen, so ist auch zu erklären, dass alle Gesellschafter dieser Gesellschaft dem Verschmelzungsbeschluss zugestimmt haben.
Rechtsprechung zu § 52 UmwG
26 Entscheidungen zu § 52 UmwG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BGH, 11.04.2008 - V ZR 74/07
Anforderungen an die Wirksamkeit der Übertragung von Grundeigentum im Zuge einer ...
- VG Gera, 29.02.2012 - 2 K 2361/09
Beiträge; persönliche Beitragspflicht; kommunales Wohnungseigentum; Umwandlung; ...
- LG Neuruppin, 20.11.2007 - 5 O 184/06
Anspruch auf Rückzahlung von DDR-Wohnungsbaudarlehen: Nachhaftung der Gemeinde ...
- BFH, 01.02.1989 - I R 2/85
Abzug von Betriebsausgaben und Steuerumgehung
- OLG Karlsruhe, 01.09.1992 - 4 W 20/92
Anforderungen an den Inhalt der Anmeldung einer Umwandlung
- BGH, 21.09.2001 - V ZR 115/00
Herausgabe von Nutzungen eines ehemals volkseigenen Grundstücks
- BGH, 30.09.1998 - XII ZR 199/96
Übergang des Eigentums an Grundstücken der Konsumgenossenschaften in ...
- BGH, 08.12.2000 - V ZR 489/99
Begriff der "sonstigen Überführung in Volkseigentum"
- VG Düsseldorf, 13.05.2008 - 17 K 419/07
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