Umwandlungsgesetz
| Zweites Buch - Verschmelzung (§§ 2 - 122l) |
| Zweiter Teil - Besondere Vorschriften (§§ 39 - 122l) |
| Zweiter Abschnitt - Verschmelzung unter Beteiligung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung (§§ 46 - 59) |
| Erster Unterabschnitt - Verschmelzung durch Aufnahme (§§ 46 - 55) |
(1) Erhöht die übernehmende Gesellschaft zur Durchführung der Verschmelzung ihr Stammkapital, so sind § 55 Abs. 1, §§ 56a, 57 Abs. 2, Abs. 3 Nr. 1 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung nicht anzuwenden.
(2) Der Anmeldung der Kapitalerhöhung zum Register sind außer den in § 57 Abs. 3 Nr. 2 und 3 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung bezeichneten Schriftstücken der Verschmelzungsvertrag und die Niederschriften der Verschmelzungsbeschlüsse in Ausfertigung oder öffentlich beglaubigter Abschrift beizufügen.
Rechtsprechung zu § 55 UmwG
38 Entscheidungen zu § 55 UmwG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BGH, 11.04.2008 - V ZR 74/07
Anforderungen an die Wirksamkeit der Übertragung von Grundeigentum im Zuge einer ...
- BFH, 09.11.2010 - IX R 24/09
Steuerliche Konsequenzen einer nicht verhältniswahrenden Verschmelzung auf ...
- BFH, 01.02.1989 - I R 2/85
Abzug von Betriebsausgaben und Steuerumgehung
- LG Neuruppin, 20.11.2007 - 5 O 184/06
Anspruch auf Rückzahlung von DDR-Wohnungsbaudarlehen: Nachhaftung der Gemeinde ...
- FG München, 14.10.2011 - 8 K 103/11
Beginn der Spekulationsfrist bei Verschmelzung
- VG Gera, 29.02.2012 - 2 K 2361/09
Beiträge; persönliche Beitragspflicht; kommunales Wohnungseigentum; Umwandlung; ...
- BVerwG, 13.07.1999 - 1 C 13.98
Analogie; teleologische Reduktion; Arbeitgeber i.S. des Betriebsrentenrechts; ...
- BGH, 21.09.2001 - V ZR 115/00
Herausgabe von Nutzungen eines ehemals volkseigenen Grundstücks
- BGH, 12.03.2007 - II ZR 302/05
Gesellschaftsrecht - Verschmelzung von AGs im Wege der Aufnahme
Gesetzesmaterialien zu § 55 UmwG
Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) vom 23.10.2008, in Kraft getreten am 1.11.2008:
- Synopse
- Mitteilung des Bundesjustizministeriums vom 30.10.2008
- Informationsseiten des Bundesjustizministeriums
- Dokumentation des Gesetzgebungsgangs mit amtlicher Begründung (via Bundestag)
- Sachverständigenanhörung im Gesetzgebungsverfahren, 23.01.2008 (via Bundestag)
- Dokumentation und Hintergründe bei Prof. Dr. Thomas M. J. Möllers, Universität Augsburg
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