Umwandlungsgesetz

   Zweites Buch - Verschmelzung (§§ 2 - 122l)   
   Zweiter Teil - Besondere Vorschriften (§§ 39 - 122l)   
   Zweiter Abschnitt - Verschmelzung unter Beteiligung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung (§§ 46 - 59)   
   Zweiter Unterabschnitt - Verschmelzung durch Neugründung (§§ 56 - 59)   

§ 56
Anzuwendende Vorschriften

Auf die Verschmelzung durch Neugründung sind die Vorschriften des Ersten Unterabschnitts mit Ausnahme der §§ 51 bis 53, 54 Absatz 1 bis 3 sowie des § 55 entsprechend anzuwenden.

Rechtsprechung zu § 56 UmwG

13 Entscheidungen zu § 56 UmwG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:

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Literatur im Internet zu § 56 UmwG

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