Umwandlungsgesetz
| Zweites Buch - Verschmelzung (§§ 2 - 122l) |
| Erster Teil - Allgemeine Vorschriften (§§ 2 - 38) |
| Zweiter Abschnitt - Verschmelzung durch Aufnahme (§§ 4 - 35) |
(1) Die Vertretungsorgane jedes der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger haben einen ausführlichen schriftlichen Bericht zu erstatten, in dem die Verschmelzung, der Verschmelzungsvertrag oder sein Entwurf im einzelnen und insbesondere das Umtauschverhältnis der Anteile oder die Angaben über die Mitgliedschaft bei dem übernehmenden Rechtsträger sowie die Höhe einer anzubietenden Barabfindung rechtlich und wirtschaftlich erläutert und begründet werden (Verschmelzungsbericht); der Bericht kann von den Vertretungsorganen auch gemeinsam erstattet werden. Auf besondere Schwierigkeiten bei der Bewertung der Rechtsträger sowie auf die Folgen für die Beteiligung der Anteilsinhaber ist hinzuweisen. Ist ein an der Verschmelzung beteiligter Rechtsträger ein verbundenes Unternehmen im Sinne des § 15 des Aktiengesetzes, so sind in dem Bericht auch Angaben über alle für die Verschmelzung wesentlichen Angelegenheiten der anderen verbundenen Unternehmen zu machen. Auskunftspflichten der Vertretungsorgane erstrecken sich auch auf diese Angelegenheiten.
(2) In den Bericht brauchen Tatsachen nicht aufgenommen zu werden, deren Bekanntwerden geeignet ist, einem der beteiligten Rechtsträger oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen. In diesem Falle sind in dem Bericht die Gründe, aus denen die Tatsachen nicht aufgenommen worden sind, darzulegen.
(3) Der Bericht ist nicht erforderlich, wenn alle Anteilsinhaber aller beteiligten Rechtsträger auf seine Erstattung verzichten oder sich alle Anteile des übertragenden Rechtsträgers in der Hand des übernehmenden Rechtsträgers befinden. Die Verzichtserklärungen sind notariell zu beurkunden.
Rechtsprechung zu § 8 UmwG
43 Entscheidungen zu § 8 UmwG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- OLG Düsseldorf, 11.08.2006 - 15 W 110/05
Bewertungsgrundsätze bei Verschmelzung einer börsennotierten Aktiengesellschaft ...
Zum selben Verfahren:
- KG, 25.10.2004 - 23 U 234/03
Wirksame Verschmelzung von Aktiengesellschaften: Anforderungen an den der ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 21.05.2007 - II ZR 266/04
Verfahrensrecht - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
- BGH, 21.05.2007 - II ZR 266/04
- OLG Saarbrücken, 07.12.2010 - 4 AktG 476/10
- OLG Hamm, 06.12.2001 - 15 W 314/01
Bewertung von Verzichtserklärungen in einem beurkundeten Umwandlungsvorgang
- OLG Frankfurt, 20.03.2012 - 5 AktG 4/11
Anfechtbarkeit eines Verschmelzungsbeschlusses wegen fehlender Möglichkeit einer ...
- OLG Zweibrücken, 17.09.2002 - 3 W 74/02
Unrichtige Sachbehandlung des Notars bei unterlassener Zusammenbeurkundung
- OLG München, 14.02.2001 - 7 U 6019/99
Widerruf der Börsenzulassung - Grundlagenentscheidung - Hauptversammlung - kein ...
- OLG Jena, 05.11.2008 - 6 W 288/08
Begriff der offensichtlichen Unbegründetheit einer Anfechtungsklage - hier: gegen ...
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Querverweise
- UmwG
- Verschmelzung
- Allgemeine Vorschriften
- Spaltung
- Allgemeine Vorschriften
- Spaltung zur Aufnahme
- § 127 (Spaltungsbericht)
- Besondere Vorschriften
- Spaltung unter Beteiligung von Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien
- § 143 (Verhältniswahrende Spaltung zur Neugründung)
- Formwechsel
- Allgemeine Vorschriften
- § 192 (Umwandlungsbericht)
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