Umwandlungssteuergesetz
Zweiter Teil - Vermögensübergang bei Verschmelzung auf eine Personengesellschaft oder auf eine natürliche Person und Formwechsel einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft (§§ 3 - 10) |
(1) 1Wird das übertragene Vermögen nicht Betriebsvermögen des übernehmenden Rechtsträgers, sind die infolge des Vermögensübergangs entstehenden Einkünfte bei diesem oder den Gesellschaftern des übernehmenden Rechtsträgers zu ermitteln. 2Die §§ 4, 5 und 7 gelten entsprechend.
(2) In den Fällen des Absatzes 1 sind § 17 Abs. 3 und § 22 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes nicht anzuwenden.
Rechtsprechung zu § 8 UmwStG
48 Entscheidungen zu § 8 UmwStG in unserer Datenbank:
- FG Niedersachsen, 22.12.2022 - 7 K 105/18
Umwandlung zu Buchwerten
- FG Niedersachsen, 25.02.2022 - 7 K 11215/18
Ansetzen der Wirtschaftsgüter in der steuerlichen Schlussbilanz der Körperschaft ...
- BFH, 10.02.2016 - VIII R 43/13
Besteuerungszeitpunkt der Einkünfte nach § 7 Nr. 1 UmwStG 1995 - ...
- FG Berlin-Brandenburg, 14.02.2017 - 6 K 6283/15
Identitätswahrende Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine ...
- FG Schleswig-Holstein, 28.05.2020 - 1 K 148/18
Berücksichtigung eines Übernahmeverlustes nach § 4 Abs. 6 Satz 6, 2. Alt. UmwStG
- LG Frankfurt/Main, 28.04.2017 - 12 O 374/15
- FG Niedersachsen, 25.02.2022 - 7 K 11215/18 zurück zur Übersicht Seite drucken
Antrag auf Buchwertübertragung; Formwechsel; Umwandlungsverluste; ...
- FG München, 25.11.2014 - 2 K 935/11
Schluss- oder Übertragungsbilanz i.S. des § 3 UmwStG als eigenständige Bilanz ...
- FG Schleswig-Holstein, 26.09.2012 - 1 K 229/09
Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft - ...
- BFH, 28.09.2017 - IV R 51/15
Berücksichtigung von Anschaffungskosten eines Oberpersonengesellschafters für den ...
Querverweise
Auf § 8 UmwStG verweisen folgende Vorschriften:
- Umwandlungssteuergesetz (UmwStG)
- Vermögensübergang bei Verschmelzung auf eine Personengesellschaft oder auf eine natürliche Person und Formwechsel einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft
- § 9 (Formwechsel in eine Personengesellschaft)
- Aufspaltung, Abspaltung und Vermögensübertragung (Teilübertragung)
- § 16 (Aufspaltung oder Abspaltung auf eine Personengesellschaft)
- Gewerbesteuer
- § 18 (Gewerbesteuer bei Vermögensübergang auf eine Personengesellschaft oder auf eine natürliche Person sowie bei Formwechsel in eine Personengesellschaft)