Wird durch eine Umwelteinwirkung, die von einer im Anhang 1 genannten Anlage ausgeht, jemand getötet, sein Körper oder seine Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Inhaber der Anlage verpflichtet, dem Geschädigten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
Rechtsprechung zu § 1 UmweltHG
14 Entscheidungen zu § 1 UmweltHG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.11.2009 - 9 A 2398/08
Haftung des Betreibers einer der Lagerung oder Behandlung von Autowracks ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 17.06.1997 - VI ZR 372/95
Zu den Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen gesundheitlicher ...
- OLG Düsseldorf, 17.08.2001 - 22 U 9/01
- VG Düsseldorf, 07.05.2010 - 26 K 3136/08
Kosten Feuerwehr Großbrand Vorsatz Eventualvorsatz Verschulden Gefährdungshaftung ...
- OLG Düsseldorf, 29.10.2010 - 22 U 70/10
Zum selben Verfahren:
- BGH, 17.05.2001 - III ZR 249/00
Anwendbares Recht und gesetzliche Voraussetzungen für die Ersatz von Bergschäden ...
- LG Aachen, 31.08.2000 - 6 S 68/97
Betriebspflichten, Anlagenbetreiber, Schlackebehandlungsplatz
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2010 - 20 B 1414/09
Antrag auf Wiederherstellung bzw. Anordnung der aufschiebenden Wirkung gegen die ...
Stellenangebote Recht, Wirtschaft, Steuer

Ausgewählte Stellenangebote:
26.05.2012
26.05.2012
26.05.2012
Stellenangebote mit Schwerpunkt Zivilrecht
Querverweise
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Recht der Schuldverhältnisse
- Einzelne Schuldverhältnisse
- Unerlaubte Handlungen
- § 823 (Schadensersatzpflicht)
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Gerichte
- Gerichtsstand
- § 32a (Ausschließlicher Gerichtsstand der Umwelteinwirkung)
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- Gemeinsame Bestimmungen für die Gewässer
- § 22 (Haftung für Änderung der Beschaffenheit des Wassers) (zu §§ 1 ff)
Rechtsberatung

Antwort auf alle Ihre Rechtsfragen in der Regel in wenigen Stunden. Bestimmen Sie selbst den Preis der Auskunft!
Frage stellen