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__paste_bez____paste_norm__ UmweltHG (https://dejure.org/gesetze/UmweltHG/__paste_norm__.html)
__paste_bez____paste_norm__ UmweltHG
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__paste_bez____paste_norm__ Umwelthaftungsgesetz
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Textdarstellung

  

§ 1
Anlagenhaftung bei Umwelteinwirkungen

Wird durch eine Umwelteinwirkung, die von einer im Anhang 1 genannten Anlage ausgeht, jemand getötet, sein Körper oder seine Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Inhaber der Anlage verpflichtet, dem Geschädigten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.

Rechtsprechung zu § 1 UmweltHG

33 Entscheidungen zu § 1 UmweltHG in unserer Datenbank:

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Querverweise

Auf § 1 UmweltHG verweisen folgende Vorschriften:

Redaktionelle Querverweise zu § 1 UmweltHG:

    Wasserhaushaltsgesetz (WHG) 
      Bewirtschaftung von Gewässern
        Gemeinsame Bestimmungen
          § 22 (Ausgleich zwischen konkurrierenden Gewässerbenutzungen) (zu §§ 1 ff)
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