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__paste_bez____paste_norm__ Umwelthaftungsgesetz (https://dejure.org/gesetze/UmweltHG/__paste_norm__.html)
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Ist die Anlage bestimmungsgemäß betrieben worden (§ 6 Abs. 2 Satz 2), so ist die Ersatzpflicht für Sachschäden ausgeschlossen, wenn die Sache nur unwesentlich oder in einem Maße beeinträchtigt wird, das nach den örtlichen Verhältnissen zumutbar ist.
Rechtsprechung zu § 5 UmweltHG
2 Entscheidungen zu § 5 UmweltHG in unserer Datenbank:
- LG Krefeld, 25.03.2010 - 3 O 260/09
Ersatz von durch staubartige Ablagerungen eines Edelstahlwerkes hervorgerufenen ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Düsseldorf, 29.10.2010 - 22 U 70/10
Schadensersatzansprüche wegen Beschädigung mehrerer Pkw durch staubartige ...
- OLG Düsseldorf, 29.10.2010 - 22 U 70/10