Urheberrechtsgesetz
| Teil 4 - Gemeinsame Bestimmungen für Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (§§ 95a - 119) |
| Abschnitt 2 - Rechtsverletzungen (§§ 97 - 111c) |
| Unterabschnitt 2 - Straf- und Bußgeldvorschriften (§§ 106 - 111a) |
(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Rechtsprechung zu § 106 UrhG
57 Entscheidungen zu § 106 UrhG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- AG Offenburg, 20.07.2007 - 4 Gs 442/07
P2P-Tauschbörsen - Herausgabe von Verkehrsdaten // Provider muss der ...
- AG München, 20.09.1982 - 71 Ds 331 Js 15440/81
- BGH, 08.12.2010 - 1 StR 213/10
Vorlage an den EuGH zur Vorabentscheidung; Warenverkehrsfreiheit; Strafbarkeit ...
- GStA Hamm, 11.03.2009 - 2 Zs 734/09
- BayObLG, 12.05.1992 - 4St RR 64/92
- LG Nürnberg-Fürth, 29.01.1990 - Jug I Qs 12/90
- AG Kaufbeuren, 14.11.1984 - Ds 31 Js 10067/84
- BGH, 03.03.2004 - 2 StR 109/03
Zur Strafbarkeit des unberechtigten Herstellens von Audio-CDs für einen ...
- AG Leipzig, 21.12.2011 - 200 Ls 390 Js 184/11
Zur gewerbsmäßigen unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke im ...
- OLG Köln, 21.07.2010 - 6 W 79/10
Ansprüche des Urheberrechtsinhabers auf Nennung von Bestanddaten
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Literatur im Internet zu § 106 UrhG
- Kommentar zu § 106 UrhG von RA Alexander Schultz (Gesetzeskommentar)
über www.mediendelikte.de
- Aktuelle Probleme des Internetstrafrechts von Prof. Dr. Bernd Heinrich (Aufsatz)
Anhand mehrerer aktueller Problemfelder weist der Autor nach, dass die Lösung von neu auftretenden Problemkonstellationen mit den bisher vorhandenen Straftatbeständen möglich ist und an den Stellen, an denen sich Strafrechtslücken auftun, ein echtes Strafbedürfnis oftmals nicht existiert
über Humboldt Forum Recht (HFR) - Rechtliche Bewältigung von netzbasiertem Datenaustausch und Verteidigungsstrategien - 20000 Verfahren gegen Filesharingnutzer
von Wiss. Assistent Ralf Dietrich, Tübingen (Aufsatz, PDF-Format)
NJW 2006, 809-811 - Filesharing: Ermittlung, Verfolgung und Verantwortung der Beteiligten
von Wiss. Ang. RA Ralf Dietrich, Tübingen (Aufsatz, PDF-Format)
in: Jürgen Taeger / Andreas Wiebe (Hrsg.), Aktuelle Rechtsfragen von IT und Internet, 2006 - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Besonderer Teil
- Begünstigung und Hehlerei
- § 261 (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte)
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Beteiligung des Verletzten am Verfahren
- Nebenklage
- § 395
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