Urheberrechtsgesetz
| Teil 4 - Gemeinsame Bestimmungen für Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (§§ 95a - 119) |
| Abschnitt 2 - Rechtsverletzungen (§§ 97 - 111c) |
| Unterabschnitt 2 - Straf- und Bußgeldvorschriften (§§ 106 - 111a) |
(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten
| 1. | eine wissenschaftliche Ausgabe (§ 70) oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung einer solchen Ausgabe vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, | |
| 2. | ein nachgelassenes Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines solchen Werkes entgegen § 71 verwertet, | |
| 3. | ein Lichtbild (§ 72) oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Lichtbildes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, | |
| 4. | die Darbietung eines ausübenden Künstlers entgegen den § 77 Abs. 1 oder Abs. 2 Satz 1, § 78 Abs. 1 verwertet, | |
| 5. | einen Tonträger entgegen § 85 verwertet, | |
| 6. | eine Funksendung entgegen § 87 verwertet, | |
| 7. | einen Bildträger oder Bild- und Tonträger entgegen §§ 94 oder 95 in Verbindung mit § 94 verwertet, | |
| 8. | eine Datenbank entgegen § 87b Abs. 1 verwertet, |
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Rechtsprechung zu § 108 UrhG
14 Entscheidungen zu § 108 UrhG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- AG Offenburg, 20.07.2007 - 4 Gs 442/07
P2P-Tauschbörsen - Herausgabe von Verkehrsdaten // Provider muss der ...
- BGH, 03.03.2004 - 2 StR 109/03
Zur Strafbarkeit des unberechtigten Herstellens von Audio-CDs für einen ...
- AG München, 20.04.2012 - Cs 404 Js 44538/07
- BayObLG, 12.05.1992 - 4St RR 64/92
- OLG Köln, 13.04.2010 - 6 W 28/10
Begriff des gewerblichen Ausmaßes der Rechtsverletzung i.S. von § 101 Abs. ...
- AG Offenbach, 20.07.2007 - 4 GS 442/07
- OLG Stuttgart, 21.01.2008 - 2 Ws 328/07
Öffentliche Zugänglichmachung durch Musik-on-Demand
- LG Saarbrücken, 02.07.2009 - 2 Qs 11/09
Recht auf Akteneinsicht in die Strafakten bei Urheberrechtsverletzungen
- LG Bielefeld, 10.06.2009 - 2 Qs 224/09
Akteneinsicht in Ermittlungsverfahren bezüglich Filesharing
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Querverweise
Auf § 108 UrhG verweisen folgende Vorschriften:
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Besonderer Teil
- Begünstigung und Hehlerei
- § 261 (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte)
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Beteiligung des Verletzten am Verfahren
- Nebenklage
- § 395