Urheberrechtsgesetz

   Teil 4 - Gemeinsame Bestimmungen für Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (§§ 95a - 119)   
   Abschnitt 3 - Zwangsvollstreckung (§§ 112 - 119)   
   Unterabschnitt 1 - Allgemeines (§ 112)   

§ 112
Allgemeines

Die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung in ein nach diesem Gesetz geschütztes Recht richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften, soweit sich aus den §§ 113 bis 119 nichts anderes ergibt.

Rechtsprechung zu § 112 UrhG

5 Entscheidungen zu § 112 UrhG in unserer Datenbank:

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Literatur im Internet zu § 112 UrhG

Querverweise

Redaktionelle Querverweise zu § 112 UrhG:
    UrhG
      Urheberrecht
        Inhalt des Urheberrechts
          Sonstige Rechte des Urhebers
            § 26 II 2 (Folgerecht)
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