Urheberrechtsgesetz
| Teil 4 - Gemeinsame Bestimmungen für Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (§§ 95a - 119) |
| Abschnitt 3 - Zwangsvollstreckung (§§ 112 - 119) |
| Unterabschnitt 4 - Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen gegen den Verfasser wissenschaftlicher Ausgaben und gegen den Lichtbildner (§ 118) |
Rechtsprechung zu § 118 UrhG
1 Entscheidungen zu § 118 UrhG in unserer Datenbank:
- LG Köln, 09.04.2008 - 28 O 690/07
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