Urheberrechtsgesetz

   Teil 5 - Anwendungsbereich, Übergangs- und Schlussbestimmungen (§§ 120 - 143)   
   Abschnitt 3 - Schlussbestimmungen (§§ 138 - 143)   
§ 141
Aufgehobene Vorschriften

(hier nicht wiedergegeben)

Literatur im Internet zu § 141 UrhG

Rechtsberatung

Sofortige Rechtsauskunft zu § 141 UrhG bei frag-einen-anwalt.de
Antwort auf alle Ihre Rechtsfragen in der Regel in wenigen Stunden. Bestimmen Sie selbst den Preis der Auskunft!

Frage stellen

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht