Urheberrechtsgesetz
| Teil 1 - Urheberrecht (§§ 1 - 69g) |
| Abschnitt 4 - Inhalt des Urheberrechts (§§ 11 - 27) |
| Unterabschnitt 3 - Verwertungsrechte (§§ 15 - 24) |
(1) Das Verbreitungsrecht ist das Recht, das Original oder Vervielfältigungsstücke des Werkes der Öffentlichkeit anzubieten oder in Verkehr zu bringen.
(2) Sind das Original oder Vervielfältigungsstücke des Werkes mit Zustimmung des zur Verbreitung Berechtigten im Gebiet der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum im Wege der Veräußerung in Verkehr gebracht worden, so ist ihre Weiterverbreitung mit Ausnahme der Vermietung zulässig.
(3) Vermietung im Sinne der Vorschriften dieses Gesetzes ist die zeitlich begrenzte, unmittelbar oder mittelbar Erwerbszwecken dienende Gebrauchsüberlassung. Als Vermietung gilt jedoch nicht die Überlassung von Originalen oder Vervielfältigungsstücken
| 1. | von Bauwerken und Werken der angewandten Kunst oder | |
| 2. | im Rahmen eines Arbeits- oder Dienstverhältnisses zu dem ausschließlichen Zweck, bei der Erfüllung von Verpflichtungen aus dem Arbeits- oder Dienstverhältnis benutzt zu werden. |
Rechtsprechung zu § 17 UrhG
391 Entscheidungen zu § 17 UrhG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- LG Bielefeld, 05.03.2013 - 4 O 191/11
Weiterveräußerung von Multimedia-Downloads kann durch AGB untersagt werden
- BGH, 24.05.2007 - I ZR 42/04
Staatsgeschenk
- BGH, 03.03.2005 - I ZR 133/02
Atlanta
- BGH, 11.10.2012 - 1 StR 213/10
Freier Warenverkehr und gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung urheberrechtlich ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 08.12.2010 - 1 StR 213/10
Vorlage an den EuGH zur Vorabentscheidung; Warenverkehrsfreiheit; Strafbarkeit ...
- BGH, 08.12.2010 - 1 StR 213/10
- BGH, 15.02.2007 - I ZR 114/04
Wagenfeld-Leuchte
Zum selben Verfahren:
- OLG Hamburg, 07.07.2004 - 5 U 143/03
Bauhaus aus Italien
- OLG Hamburg, 03.12.2008 - 5 U 143/03
Urheberrecht: Umfang des urheberrechtlichen Auskunftsanspruchs
- OLG Hamburg, 07.07.2004 - 5 U 143/03
- BGH, 21.04.2005 - I ZR 1/02
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Literatur im Internet zu § 17 UrhG
- Verbreitungsrecht, § 17 UrhG und Linking und Framing von Dr. Stephan Ott (Gesetzeskommentar)
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Querverweise
- UrhG
- Urheberrecht
- Verwandte Schutzrechte
- Schutz bestimmter Ausgaben
- § 71 (Nachgelassene Werke)
- Schutz des Datenbankherstellers
- § 87b (Rechte des Datenbankherstellers)
- Anwendungsbereich, Übergangs- und Schlussbestimmungen
- Übergangsbestimmungen
- § 137e (Übergangsregelung bei Umsetzung der Richtlinie 92/100/EWG)