Übersetzungen und andere Bearbeitungen eines Werkes, die persönliche geistige Schöpfungen des Bearbeiters sind, werden unbeschadet des Urheberrechts am bearbeiteten Werk wie selbständige Werke geschützt. Die nur unwesentliche Bearbeitung eines nicht geschützten Werkes der Musik wird nicht als selbständiges Werk geschützt.
Rechtsprechung zu § 3 UrhG
Rechtsprechungsübersichten:
- 11 Entscheidungen zu § 3 UrhG im Volltext bei
geordnet nach Relevanz oder nach Datum
Literatur im Internet zu § 3 UrhG
- § 3 UrhG wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
- Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Rechtsberatung
- Rechtsberatung Online zu § 3 UrhG und Ihren weiteren Fragen bei
, der virtuellen Anwaltskanzlei mit kostenloser Gebührenanfrage.


