(1) Sammlungen von Werken, Daten oder anderen unabhängigen Elementen, die aufgrund der Auswahl oder Anordnung der Elemente eine persönliche geistige Schöpfung sind (Sammelwerke), werden, unbeschadet eines an den einzelnen Elementen gegebenenfalls bestehenden Urheberrechts oder verwandten Schutzrechts, wie selbständige Werke geschützt.
(2) Datenbankwerk im Sinne dieses Gesetzes ist ein Sammelwerk, dessen Elemente systematisch oder methodisch angeordnet und einzeln mit Hilfe elektronischer Mittel oder auf andere Weise zugänglich sind. Ein zur Schaffung des Datenbankwerkes oder zur Ermöglichung des Zugangs zu dessen Elementen verwendetes Computerprogramm (§ 69a) ist nicht Bestandteil des Datenbankwerkes.
Rechtsprechung zu § 4 UrhG
89 Entscheidungen zu § 4 UrhG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BGH, 24.05.2007 - I ZR 130/04
Gedichttitelliste I
- VGH Baden-Württemberg, 07.05.2013 - 10 S 281/12
Zugang zu amtlichen Werken
- OLG Nürnberg, 29.05.2001 - 3 U 337/01
- OLG Frankfurt, 22.03.2005 - 11 U 64/04
Zur Schutzfähigkeit von Webseiten
- OLG München, 10.10.2002 - 29 U 4008/02
Zum Wettbewerbsverstoß durch Veröffentlichung von neu bearbeiteten ...
- BGH, 19.05.2010 - I ZR 158/08
Markenheftchen
- OLG Frankfurt, 17.09.2002 - 11 U 67/00
Urheberrechtlicher Schutz einer Datenbank zur Erhebung und Aufbereitung von Daten ...
- LG Bielefeld, 11.05.2010 - 4 O 292/06
Keine Verletzung des Urheberrechts des Herausgebers einer Zeitschrift, wenn deren ...
- OLG Hamm, 26.02.2008 - 4 U 157/07
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Literatur im Internet zu § 4 UrhG
- Schranken des rechtlichen Schutzes von Datenbanken
von Michael Beurskens (Aufsatz, PDF-Format)
- Die Gemeinfreiheit von DIN-Normen, dargestellt am Beispiel der DIN V 4108-6
von Thomas Fuchs (Aufsatz, PDF-Format)
In dem Beitrag wird die urheberrechtliche Stellung von DIN-Normen am Beispiel der DIN V 4108-6, die im Bereich des Wohnungsbaus von besonderer Bedeutung ist, untersucht. Dabei werden die Schutzfähigkeit dieser DIN-Vornorm und das Übergangsrecht zu § 5 Abs. 3 S. 1 UrhG eingehend erläutert. Das Ergebnis der Untersuchung besteht darin, dass die DIN V 4108-6 auch nach dem Inkrafttreten der genannten Vorschrift weiterhin als gemeinfrei anzusehen ist.
über delegibus.com - Die Gemeinfreiheit von DIN-Normen seit dem Inkrafttreten des § 5 Abs. 3 UrhG
von Thomas Fuchs (Aufsatz, PDF-Format)
Gegenstand des Aufsatzes ist die Gemeinfreiheit von DIN-Normen, wie sie sich seit dem Inkrafttreten des § 5 Abs. 3 UrhG darstellt. Im Rahmen dreier Begründungsstränge, die mit unterschiedlichem Risiko behaftet sind, wird nachgewiesen, dass die Vorschrift im Wesentlichen leer läuft. Bei der rechtlichen Betrachtung wird, was bisher versäumt wurde, auch das einschlägige Gemeinschaftsrecht berücksichtigt. Im Bereich derjenigen DIN-Normen, an denen ein öffentliches Interesse besteht, ist im Ergebnis in der Regel Gemeinfreiheit gegeben.
über delegibus.com - Die Gemeinfreiheit von amtlichen Datenbanken
von RA Dr. Thomas Fuchs (Aufsatz, PDF-Format)
In dem Aufsatz werden anlässlich zweier Vorlagebeschlüsse des Bundesgerichtshofs an den Europäischen Gerichtshof der Schutzgegenstand des Datenbankherstellerrechts und die Vereinbarkeit der Gemeinfreiheit von amtlichen Datenbanken mit dem Datenbankherstellerrecht untersucht. Für beide Fragen wird anknüpfend an den bisherigen Erkenntnisstand ein dritter Weg aufgezeigt.
über delegibus.com - Schutzfähigkeit von Datenbanken im Internet von RA Stefan Thiel; wiss. Mitarb. Tobias Bock (Einführung)
www.brennecke-partner.de
- Übertragung von Urheberrechten ohne Zustimmung des Urhebers von RA Stefan Thiel (Überblick)
www.brennecke-partner.de
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