Urheberrechtsgesetz
| Teil 1 - Urheberrecht (§§ 1 - 69g) |
| Abschnitt 5 - Rechtsverkehr im Urheberrecht (§§ 28 - 44) |
| Unterabschnitt 2 - Nutzungsrechte (§§ 31 - 44) |
Die Vorschriften dieses Unterabschnitts sind auch anzuwenden, wenn der Urheber das Werk in Erfüllung seiner Verpflichtungen aus einem Arbeits- oder Dienstverhältnis geschaffen hat, soweit sich aus dem Inhalt oder dem Wesen des Arbeits- oder Dienstverhältnisses nichts anderes ergibt.
Rechtsprechung zu § 43 UrhG
49 Entscheidungen zu § 43 UrhG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- OLG München, 02.05.2012 - 15 U 1624/11
Rechtsanwaltsvertrag: Aufklärungspflicht gegenüber dem Mandanten vor Beendigung ...
- BGH, 12.05.2010 - I ZR 209/07
Lärmschutzwand
- OLG Hamm, 07.06.2011 - 4 U 208/10
Ansprüche einer Zahnärztin wegen Verletzung des Urheberrechts an im Rahmen einer ...
- LG Köln, 19.03.2008 - 28 O 296/07
Zum selben Verfahren:
- BGH, 28.10.2010 - I ZR 18/09
Der Frosch mit der Maske
- OLG Köln, 09.01.2009 - 6 U 86/08
Der Frosch mit der Maske
- BGH, 28.10.2010 - I ZR 18/09
- VG Berlin, 14.09.2012 - 2 K 185.11
Bundestag muss Einsicht in "Guttenberg-Unterlagen" gestatten
- LG München I, 14.05.2012 - 21 O 14914/09
Deutsches Urheberrecht: Partei- und Prozessfähigkeit einer Person mit fremder ...
- LG Stuttgart, 12.01.2010 - 17 O 387/09
Urheberrecht - Urheberrechtsschutz für qualifizierten Mietspiegel?
Stellenangebote Recht, Wirtschaft, Steuer

Ausgewählte Stellenangebote:
Hogan & Hartson Raue
27.09.2012
Freshfields Bruckhaus Deringer
27.09.2012
DPS Diefenbach Personal Service GmbH
27.09.2012
Stellenangebote mit Schwerpunkt Gewerblicher Rechtsschutz
Literatur im Internet zu § 43 UrhG
- Der Arbeitnehmerurheber im System des § 43 UrhG
von RA Dr. Thomas Fuchs (Aufsatz, PDF-Format)
Das Arbeitnehmer-Urhebervertragsrecht wird in Rechtsprechung und Literatur als wenig bis überhaupt nicht entwickelt bezeichnet. Begründet wird das damit, dass dieses Rechtsgebiet im Gegensatz zum Arbeitnehmer-Erfinderrecht nicht in einem eigenen Gesetz, sondern nur in einer einzigen Vorschrift geregelt werde. In diesem Aufsatz werden die Grundlagen dafür bereitet, mittels eines von § 43 UrhG ausgehenden, fein austarierten Systems einen angemessenen Interessenausgleich zwischen Arbeitnehmerurheber und Arbeitgeber herbeizuführen.
über delegibus.com - Zum eingeschränkten Schutz von Arbeitnehmerurhebern multimedialer Werke in Deutschland von RA Dr. Christian Seyfert, LL.M. (Aufsatz)
- Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
- UrhG
- Verwandte Schutzrechte
- Schutz des ausübenden Künstlers
- § 79 (Nutzungsrechte)
- Anwendungsbereich, Übergangs- und Schlussbestimmungen
- Übergangsbestimmungen
- § 132 (Verträge)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Recht der Schuldverhältnisse
- Einzelne Schuldverhältnisse
- Dienstvertrag
- § 611 (Vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag)