Urheberrechtsgesetz
| Teil 1 - Urheberrecht (§§ 1 - 69g) |
| Abschnitt 6 - Schranken des Urheberrechts (§§ 44a - 63a) |
Zur Berichterstattung über Tagesereignisse durch Funk oder durch ähnliche technische Mittel, in Zeitungen, Zeitschriften und in anderen Druckschriften oder sonstigen Datenträgern, die im Wesentlichen Tagesinteressen Rechnung tragen, sowie im Film, ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von Werken, die im Verlauf dieser Ereignisse wahrnehmbar werden, in einem durch den Zweck gebotenen Umfang zulässig.
Rechtsprechung zu § 50 UrhG
Rechtsprechungsübersichten:
- 8 Entscheidungen zu § 50 UrhG im Volltext bei
geordnet nach Relevanz oder nach Datum
Literatur im Internet zu § 50 UrhG
- Verwendung von Medien im Unterricht und Urheberrecht von RA'in Regine Filler
Übersicht über die urheberrechtlichen Rahmenbedingungen bei der Verwendung von Medien im Unterricht
über www.justlaw.de - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
Rechtsberatung
Sofortige Rechtsauskunft zu § 50 UrhG bei 
Antwort auf alle Ihre Rechtsfragen in der Regel in wenigen Stunden. Bestimmen Sie selbst den Preis der Auskunft!

Antwort auf alle Ihre Rechtsfragen in der Regel in wenigen Stunden. Bestimmen Sie selbst den Preis der Auskunft!
Auswahl bereits beantworteter Fragen (2)
Eigene Frage stellen