Urheberrechtsgesetz
| Teil 1 - Urheberrecht (§§ 1 - 69g) |
| Abschnitt 6 - Schranken des Urheberrechts (§§ 44a - 63a) |
(1) Zulässig ist die öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes, wenn die Wiedergabe keinem Erwerbszweck des Veranstalters dient, die Teilnehmer ohne Entgelt zugelassen werden und im Falle des Vortrages oder der Aufführung des Werkes keiner der ausübenden Künstler (§ 73) eine besondere Vergütung erhält. Für die Wiedergabe ist eine angemessene Vergütung zu zahlen. Die Vergütungspflicht entfällt für Veranstaltungen der Jugendhilfe, der Sozialhilfe, der Alten- und Wohlfahrtspflege, der Gefangenenbetreuung sowie für Schulveranstaltungen, sofern sie nach ihrer sozialen oder erzieherischen Zweckbestimmung nur einem bestimmt abgegrenzten Kreis von Personen zugänglich sind. Dies gilt nicht, wenn die Veranstaltung dem Erwerbszweck eines Dritten dient; in diesem Fall hat der Dritte die Vergütung zu zahlen.
(2) Zulässig ist die öffentliche Wiedergabe eines erschienenen Werkes auch bei einem Gottesdienst oder einer kirchlichen Feier der Kirchen oder Religionsgemeinschaften. Jedoch hat der Veranstalter dem Urheber eine angemessene Vergütung zu zahlen.
(3) Öffentliche bühnenmäßige Darstellungen, öffentliche Zugänglichmachungen und Funksendungen eines Werkes sowie öffentliche Vorführungen eines Filmwerkes sind stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig.
Rechtsprechung zu § 52 UrhG
33 Entscheidungen zu § 52 UrhG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BVerfG, 25.10.1978 - 1 BvR 352/71
Verfassungswidrigkeit der urheberrechtlichen Vergütungsfreiheit von ...
- BGH, 12.12.1991 - I ZR 210/89
Begriff der Veranstaltung
Zum selben Verfahren:
- BVerfG, 10.04.1996 - 1 BvR 368/92
Begriff der Veranstaltung im Urheberrecht
- OLG München, 13.07.1989 - 29 U 1558/89
- BVerfG, 10.04.1996 - 1 BvR 368/92
- BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 743/86
Verfassungsmäßigkeit der Vergütungsfreiheit der öffentlichen Wiedergabe ...
- AG Berlin-Charlottenburg, 17.11.2003 - 236 C 105/03
Download eines Interviews von den Online-Seiten einer Zeitung und öffentliche ...
- OLG Köln, 22.12.1993 - 6 U 75/93
Wiedergabe von Fernsehsendungen in Krankenzimmern
- BGH, 07.06.1984 - I ZR 57/82
Vergütungspflicht der Wiedergabe von Musik- und Sprachwerken in den ...
- BGH, 08.07.1993 - I ZR 124/91
Rundfunksendungen über Verteileranlagen in Justizvollzugsanstalten
- BGH, 10.03.1972 - I ZR 30/70
Musikdarbietungen in Heimen einer Landesversicherungsanstalt
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Literatur im Internet zu § 52 UrhG
- Verwendung von Medien im Unterricht und Urheberrecht von RA'in Regine Filler
Übersicht über die urheberrechtlichen Rahmenbedingungen bei der Verwendung von Medien im Unterricht
über www.justlaw.de - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
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