Urheberrechtsgesetz
| Teil 1 - Urheberrecht (§§ 1 - 69g) |
| Abschnitt 8 - Besondere Bestimmungen für Computerprogramme (§§ 69a - 69g) |
(1) Computerprogramme im Sinne dieses Gesetzes sind Programme in jeder Gestalt, einschließlich des Entwurfsmaterials.
(2) Der gewährte Schutz gilt für alle Ausdrucksformen eines Computerprogramms. Ideen und Grundsätze, die einem Element eines Computerprogramms zugrunde liegen, einschließlich der den Schnittstellen zugrundeliegenden Ideen und Grundsätze, sind nicht geschützt.
(3) Computerprogramme werden geschützt, wenn sie individuelle Werke in dem Sinne darstellen, daß sie das Ergebnis der eigenen geistigen Schöpfung ihres Urhebers sind. Zur Bestimmung ihrer Schutzfähigkeit sind keine anderen Kriterien, insbesondere nicht qualitative oder ästhetische, anzuwenden.
(4) Auf Computerprogramme finden die für Sprachwerke geltenden Bestimmungen Anwendung, soweit in diesem Abschnitt nichts anderes bestimmt ist.
(5) Die Vorschriften der §§ 95a bis 95d finden auf Computerprogramme keine Anwendung.
Rechtsprechung zu § 69a UrhG
- 11 Entscheidungen zu § 69a UrhG im Volltext bei
geordnet nach Relevanz oder nach Datum - Urteilsbesprechung zu § 69a UrhG bei ibr-online
Literatur im Internet zu § 69a UrhG
- Verträge über Freeware und Shareware von Dr. Christian von Busse (Dissertation)
- Ansätze für einen Interessenausgleich im Softwarepatentrecht
von Thomas Fuchs (Aufsatz, PDF-Format)
In dem Aufsatz wird die Behandlung von computerimplementierten Erfindungen nach dem gegenwärtigen Patentrecht und dem — wahrscheinlich — zukünftigen erörtert und angesichts der drohenden Beeinträchtigung der Open Source Software-Kultur versucht, gesetzesimmanente Ansätze für einen Interessenausgleich zu finden, die zugleich dem patentrechtlichen Anliegen der Unterrichtung der Öffentlichkeit Rechnung tragen.
über delegibus.com - Rechtsschutz bei Computerprogrammen im Überblick von RA Stefan Thiel; wiss. Mitarb. Tobias Bock
www.brennecke-partner.de
- Käuferrechte bei Computerspielen - Technische Kopierschutzmaßnahmen und End User License Agreements von RA Clemens Mayer-Wegelin (Aufsatz)
JurPC Web-Dok. 28/2009, Abs. 1 - 175
- Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
Rechtsberatung

Antwort auf alle Ihre Rechtsfragen in der Regel in wenigen Stunden. Bestimmen Sie selbst den Preis der Auskunft!
Auswahl bereits beantworteter Fragen (15)
Eigene Frage stellen