Urheberrechtsgesetz
| Teil 1 - Urheberrecht (§§ 1 - 69g) |
| Abschnitt 8 - Besondere Bestimmungen für Computerprogramme (§§ 69a - 69g) |
(1) Computerprogramme im Sinne dieses Gesetzes sind Programme in jeder Gestalt, einschließlich des Entwurfsmaterials.
(2) Der gewährte Schutz gilt für alle Ausdrucksformen eines Computerprogramms. Ideen und Grundsätze, die einem Element eines Computerprogramms zugrunde liegen, einschließlich der den Schnittstellen zugrundeliegenden Ideen und Grundsätze, sind nicht geschützt.
(3) Computerprogramme werden geschützt, wenn sie individuelle Werke in dem Sinne darstellen, daß sie das Ergebnis der eigenen geistigen Schöpfung ihres Urhebers sind. Zur Bestimmung ihrer Schutzfähigkeit sind keine anderen Kriterien, insbesondere nicht qualitative oder ästhetische, anzuwenden.
(4) Auf Computerprogramme finden die für Sprachwerke geltenden Bestimmungen Anwendung, soweit in diesem Abschnitt nichts anderes bestimmt ist.
(5) Die Vorschriften der §§ 95a bis 95d finden auf Computerprogramme keine Anwendung.
Rechtsprechung zu § 69a UrhG
119 Entscheidungen zu § 69a UrhG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- OLG Karlsruhe, 14.04.2010 - 6 U 46/09
Zum Urheberrechtsschutz für eine Bildschirmmaske
- OLG Köln, 08.04.2005 - 6 U 194/04
Urheberrecht bei rein konzeptionellen Vorgaben für Computerprogramm
- BGH, 03.03.2005 - I ZR 111/02
Fash 2000
- BGH, 20.09.2012 - I ZR 90/09
UniBasic-IDOS
- OLG Frankfurt, 22.03.2005 - 11 U 64/04
Zur Schutzfähigkeit von Webseiten
- LG Frankfurt/Main, 23.08.2006 - 6 O 272/06
"TOMA-Maske"- Die fast identische Nachahmung eines überragend bekannten Produkts ...
- LG Düsseldorf, 12.01.2007 - 12 O 345/02
- OLG Hamburg, 29.02.2012 - 5 U 10/10
Websites nach wie vor leichte Beute für Ideen-Diebstahl? // -Urheberrecht bietet ...
- FG Berlin, 14.11.2000 - 7 K 7221/98
Steuersatz für Umsätze mit Computerprogrammen
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Literatur im Internet zu § 69a UrhG
- Verträge über Freeware und Shareware von Dr. Christian von Busse (Dissertation)
- Ansätze für einen Interessenausgleich im Softwarepatentrecht
von Thomas Fuchs (Aufsatz, PDF-Format)
In dem Aufsatz wird die Behandlung von computerimplementierten Erfindungen nach dem gegenwärtigen Patentrecht und dem — wahrscheinlich — zukünftigen erörtert und angesichts der drohenden Beeinträchtigung der Open Source Software-Kultur versucht, gesetzesimmanente Ansätze für einen Interessenausgleich zu finden, die zugleich dem patentrechtlichen Anliegen der Unterrichtung der Öffentlichkeit Rechnung tragen.
über delegibus.com - Rechtsschutz bei Computerprogrammen im Überblick von RA Stefan Thiel; wiss. Mitarb. Tobias Bock
www.brennecke-partner.de
- Käuferrechte bei Computerspielen - Technische Kopierschutzmaßnahmen und End User License Agreements von RA Clemens Mayer-Wegelin (Aufsatz)
JurPC Web-Dok. 28/2009, Abs. 1 - 175
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