Urheberrechtsgesetz

   Teil 1 - Urheberrecht (§§ 1 - 69g)   
   Abschnitt 3 - Der Urheber (§§ 7 - 10)   
§ 7
Urheber

Urheber ist der Schöpfer des Werkes.

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45 Entscheidungen zu § 7 UrhG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:

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