Urheberrechtsgesetz
| Teil 2 - Verwandte Schutzrechte (§§ 70 - 87e) |
| Abschnitt 2 - Schutz der Lichtbilder (§ 72) |
(1) Lichtbilder und Erzeugnisse, die ähnlich wie Lichtbilder hergestellt werden, werden in entsprechender Anwendung der für Lichtbildwerke geltenden Vorschriften des Teils 1 geschützt.
(2) Das Recht nach Absatz 1 steht dem Lichtbildner zu.
(3) Das Recht nach Absatz 1 erlischt fünfzig Jahre nach dem Erscheinen des Lichtbildes oder, wenn seine erste erlaubte öffentliche Wiedergabe früher erfolgt ist, nach dieser, jedoch bereits fünfzig Jahre nach der Herstellung, wenn das Lichtbild innerhalb dieser Frist nicht erschienen oder erlaubterweise öffentlich wiedergegeben worden ist. Die Frist ist nach § 69 zu berechnen.
Rechtsprechung zu § 72 UrhG
176 Entscheidungen zu § 72 UrhG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- OLG Nürnberg, 04.02.2013 - 3 W 81/13
Streitwert bei Bilderabmahnung // Streitwert bei Abmahnung wegen unberechtigter ...
- OLG Köln, 22.11.2011 - 6 W 256/11
Streitwert bei Verletzung des Fotoleistungsschutzrechts
- OLG Köln, 01.10.2004 - 6 U 115/04
Elektronischer Fernsehprogrammführer - Zulässigkeit der Verwendung einzelner ...
- BGH, 06.10.2005 - I ZR 266/02
Pressefotos
Zum selben Verfahren:
- BGH, 06.10.2005 - I ZR 267/02
Schadensersatz für den unerlaubten Abdruck von Pressefotos in einer Tageszeitung
- BGH, 06.10.2005 - I ZR 267/02
- OLG Brandenburg, 19.03.2013 - 6 U 14/10
- KG, 28.03.2012 - 24 U 81/11
Urheberrechtsschutzfähigkeit dokumentarischer Filmaufnahmen
- OLG Braunschweig, 08.02.2012 - 2 U 7/11
Unberechtigte Fotoverwendung bei privatem eBay-Verkauf - 20,00 Euro ...
- OLG Frankfurt, 19.02.2013 - 11 U 37/12
Zum Umfang der Schrankenbestimmung des § 53 UrhG
Stellenangebote Recht, Wirtschaft, Steuer

Ausgewählte Stellenangebote:
Hogan & Hartson Raue
27.09.2012
Freshfields Bruckhaus Deringer
27.09.2012
DPS Diefenbach Personal Service GmbH
27.09.2012
Stellenangebote mit Schwerpunkt Gewerblicher Rechtsschutz
Literatur im Internet zu § 72 UrhG
- Berechnung der urheberrechtlichen Schutzfrist für Fotos von RA Dr. Jürgen Weinknecht (Praxishinweise)
über www.ojr.de
- Schutz der Reproduktionsfotografie? von Klaus Graf
Kunstchronik 61 (2008), S. 206-208
- § 72 UrhG wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Lichtbild
Lichtbildwerk - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
- UrhG
- Gemeinsame Bestimmungen für Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
- Anwendungsbereich, Übergangs- und Schlussbestimmungen
- Anwendungsbereich des Gesetzes
- Verwandte Schutzrechte
- § 124 (Wissenschaftliche Ausgaben und Lichtbilder)