Urheberrechtsgesetz
| Teil 2 - Verwandte Schutzrechte (§§ 70 - 87e) |
| Abschnitt 4 - Schutz des Herstellers von Tonträgern (§§ 85 - 86) |
(1) Der Hersteller eines Tonträgers hat das ausschließliche Recht, den Tonträger zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen. Ist der Tonträger in einem Unternehmen hergestellt worden, so gilt der Inhaber des Unternehmens als Hersteller. Das Recht entsteht nicht durch Vervielfältigung eines Tonträgers.
(2) Das Recht ist übertragbar. Der Tonträgerhersteller kann einem anderen das Recht einräumen, den Tonträger auf einzelne oder alle der ihm vorbehaltenen Nutzungsarten zu nutzen. § 31 und die §§ 33 und 38 gelten entsprechend.
(3) Das Recht erlischt 50 Jahre nach dem Erscheinen des Tonträgers. Ist der Tonträger innerhalb von 50 Jahren nach der Herstellung nicht erschienen, aber erlaubterweise zur öffentlichen Wiedergabe benutzt worden, so erlischt das Recht 50 Jahre nach dieser. Ist der Tonträger innerhalb dieser Frist nicht erschienen oder erlaubterweise zur öffentlichen Wiedergabe benutzt worden, so erlischt das Recht 50 Jahre nach der Herstellung des Tonträgers. Die Frist ist nach § 69 zu berechnen.
(4) § 10 Abs. 1 und § 27 Abs. 2 und 3 sowie die Vorschriften des Teils 1 Abschnitt 6 gelten entsprechend.
Rechtsprechung zu § 85 UrhG
172 Entscheidungen zu § 85 UrhG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BGH, 20.11.2008 - I ZR 112/06
Metall auf Metall
Zum selben Verfahren:
- BGH, 13.12.2012 - I ZR 182/11
Tonträger-Sampling
- OLG Hamburg, 07.06.2006 - 5 U 48/05
(Urheberrechtsverletzung: Verletzung der Tonträgerherstellerrechte bei ...
- BGH, 13.12.2012 - I ZR 182/11
- BGH, 03.03.2004 - 2 StR 109/03
Zur Strafbarkeit des unberechtigten Herstellens von Audio-CDs für einen ...
- OLG Stuttgart, 21.01.2008 - 2 Ws 328/07
Öffentliche Zugänglichmachung durch Musik-on-Demand
- LG Hamburg, 03.09.2010 - 308 O 27/09
Youtube haftet für Urheberrechtsverletzungen
- BGH, 07.06.2001 - I ZR 21/99
Kauf auf Probe; Feststellung eines Rechtsverhältnisses bei zukünftiger ...
- OLG Rostock, 06.07.2011 - 2 U 38/03
Urheberrechtliche Übergangsregelung für Tonträger aus Drittstaaten: ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 29.03.2007 - I ZR 80/04
Tonträger aus Drittstaaten
- BGH, 29.03.2007 - I ZR 80/04
Gesetzesmaterialien zu § 85 UrhG
- Dokumentation des Gesetzgebungsgangs mit amtlicher Begründung (via Bundestag)
- Sachverständigenanhörung im Gesetzgebungsverfahren, 20.06.2007 (via Bundestag)
Stellenangebote Recht, Wirtschaft, Steuer

Ausgewählte Stellenangebote:
26.09.2012
Freshfields Bruckhaus Deringer
27.09.2012
Stellenangebote mit Schwerpunkt Informationstechnologierecht
Querverweise
- UrhG
- Gemeinsame Bestimmungen für Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
- Rechtsverletzungen
- Straf- und Bußgeldvorschriften
- § 108 (Unerlaubte Eingriffe in verwandte Schutzrechte)
- Zwangsvollstreckung
- Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in bestimmte Vorrichtungen
- § 119 (Zwangsvollstreckung in bestimmte Vorrichtungen)
- Anwendungsbereich, Übergangs- und Schlussbestimmungen
- Anwendungsbereich des Gesetzes
- Verwandte Schutzrechte
- § 126 (Schutz des Herstellers von Tonträgern)
- Urheberrechtswahrnehmungsgesetz (UrhWG)
- Rechte und Pflichten der Verwertungsgesellschaft
- § 13c (Vermutung der Sachbefugnis; Außenseiter bei Kabelweitersendung)