Urheberrechtsgesetz
| Teil 2 - Verwandte Schutzrechte (§§ 70 - 87e) |
| Abschnitt 6 - Schutz des Datenbankherstellers (§§ 87a - 87e) |
(1) Datenbank im Sinne dieses Gesetzes ist eine Sammlung von Werken, Daten oder anderen unabhängigen Elementen, die systematisch oder methodisch angeordnet und einzeln mit Hilfe elektronischer Mittel oder auf andere Weise zugänglich sind und deren Beschaffung, Überprüfung oder Darstellung eine nach Art oder Umfang wesentliche Investition erfordert. Eine in ihrem Inhalt nach Art oder Umfang wesentlich geänderte Datenbank gilt als neue Datenbank, sofern die Änderung eine nach Art oder Umfang wesentliche Investition erfordert.
(2) Datenbankhersteller im Sinne dieses Gesetzes ist derjenige, der die Investition im Sinne des Absatzes 1 vorgenommen hat.
Rechtsprechung zu § 87a UrhG
Rechtsprechungsübersichten:
- 14 Entscheidungen zu § 87a UrhG im Volltext bei
geordnet nach Relevanz oder nach Datum - 2 Urteilsbesprechungen zu § 87a UrhG bei ibr-online
Literatur im Internet zu § 87a UrhG
- Schranken des rechtlichen Schutzes von Datenbanken
von Michael Beurskens (Aufsatz, PDF-Format)
- Die Gemeinfreiheit von amtlichen Datenbanken
von RA Dr. Thomas Fuchs (Aufsatz, PDF-Format)
In dem Aufsatz werden anlässlich zweier Vorlagebeschlüsse des Bundesgerichtshofs an den Europäischen Gerichtshof der Schutzgegenstand des Datenbankherstellerrechts und die Vereinbarkeit der Gemeinfreiheit von amtlichen Datenbanken mit dem Datenbankherstellerrecht untersucht. Für beide Fragen wird anknüpfend an den bisherigen Erkenntnisstand ein dritter Weg aufgezeigt.
über delegibus.com - Der urheberrechtliche Schutz amtlicher Datenbanken von Mag. Bernhard Schildberger, LL.M.
Masterthesis (Wien 2007)
- Schutzfähigkeit von Datenbanken im Internet von RA Stefan Thiel; wiss. Mitarb. Tobias Bock (Einführung)
www.brennecke-partner.de
- Überlegungen zur rechtlichen Zulässigkeit von Meta-Suchmaschinen – unter besonderer Berücksichtigung urheber- und wettbewerbsrechtlicher Vorgaben
von Prof. Dr. Thomas Hoeren (Aufsatz, PDF-Format)
MMR-Beilage 8/2001, 2 - Der urheberrechtliche Schutz für Datenbanken von RA Dr. Stefan Ernst, Freiburg/Br. (Aufsatz)
- Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 87a UrhG:
- UrhG
- Urheberrecht
- Das Werk
- § 4 (Sammelwerke und Datenbankwerke) (zu §§ 87a ff)
- Schranken des Urheberrechts
- § 55a (Benutzung eines Datenbankwerkes) (zu §§ 87a ff)
- Anwendungsbereich, Übergangs- und Schlussbestimmungen
- Übergangsbestimmungen
- § 137g II (Übergangsregelung bei Umsetzung der Richtlinie 96/9/EG) (zu §§ 87a ff)
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