Urheberrechtsgesetz
| Teil 4 - Gemeinsame Bestimmungen für Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (§§ 95a - 119) |
| Abschnitt 2 - Rechtsverletzungen (§§ 97 - 111c) |
| Unterabschnitt 1 - Bürgerlich-rechtliche Vorschriften; Rechtsweg (§§ 97 - 105) |
(1) Der Verletzte soll den Verletzer vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens auf Unterlassung abmahnen und ihm Gelegenheit geben, den Streit durch Abgabe einer mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrten Unterlassungsverpflichtung beizulegen. Soweit die Abmahnung berechtigt ist, kann der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangt werden.
(2) Der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen für die erstmalige Abmahnung beschränkt sich in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100 Euro.
Rechtsprechung zu § 97a UrhG
101 Entscheidungen zu § 97a UrhG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BVerfG, 20.01.2010 - 1 BvR 2062/09
Nichtannahme einer Verfassungsschwerde gegen § 97 Abs. 2 UrhG
- BGH, 28.09.2011 - I ZR 145/10
Urheberrecht - Aufwendungserstattung nach Urheberrechtsverletzung
- OLG Brandenburg, 03.02.2009 - 6 U 58/08
Urheberrechtsverletzungen bei Ebay
- LG Köln, 21.04.2010 - 28 O 596/09
Keine Deckelung der Abmahnkosten bei Filesharing
- LG Berlin, 03.03.2011 - 16 O 433/10
Anwendbarkeit von § 97a UrhG auf im Internet illegal angebotene Filmwerke
- AG Frankfurt/Main, 01.02.2010 - 30 C 2353/09
Anwendbarkeit von § 97a Abs. 2 bei Filesharing-Abmahnungen
- LG Köln, 13.01.2010 - 28 O 688/09
Abmahnung muss keine Unterlassungserklärung beinhalten
Zum selben Verfahren:
- OLG Braunschweig, 08.02.2012 - 2 U 7/11
Unberechtigte Fotoverwendung bei privatem eBay-Verkauf - 20,00 Euro ...
Gesetzesmaterialien zu § 97a UrhG
- Dokumentation des Gesetzgebungsgangs mit amtlicher Begründung (via Bundestag)
- Sachverständigenanhörung im Gesetzgebungsverfahren, 20.06.2007 (via Bundestag)
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Literatur im Internet zu § 97a UrhG
- 100 € und Musikdownloads - die Begrenzung der Abmahngebühren nach § 97a UrhG
von Prof. Thomas Hoeren
CR 2009, 378 ff. - Filesharing und Deckelung der Abmahnkosten auf € 100,00: Greift die neue Regelung des § 97a Abs. 2 UrhG auch in der Tauschbörse? Aufatmen bei den Abgemahnten? von RA Dr. Bernhard Knies und Anne Kettmann
- Filesharing-Ratgeber von RA Dr. Jan-Peter Psczolla
Der Ratgeber behandelt die wesentlichen rechtlichen Fragestellungen, welche im Zusammenhang mit Filesharing-Abmahnungen auftauchen und zeigt Reaktions- und Handlungsmöglichkeiten auf
- Was ist eigentlich eine unerhebliche Rechtsverletzung? von RA Jens-Christof Niemeyer
Gesichtspunkte, die bei Erhalt einer Filesharing-Abmahnung für oder gegen eine Begrenzung der Anwaltskosten auf 100 € sprechen.
- Wann findet die Kostendeckelung nach § 97a Abs. 2 UrhG Anwendung? von Jens Ferner
- Filesharing-Abmahnung: Kostendeckelung auf 100 Euro? von Jens Ferner
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