Urheberrechtswahrnehmungsgesetz
Gesetz vom 09.09.1965 (BGBl. I S. 1294)zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.10.2007 (BGBl. I S. 2513) m.W.v. 01.01.2008
Erster AbschnittErlaubnis zum Geschäftsbetrieb (§§ 1 - 5)
§ 1 Erlaubnispflicht
§ 2 Erteilung der Erlaubnis
§ 3 Versagung der Erlaubnis
§ 4 Widerruf der Erlaubnis
§ 5 Bekanntmachung
Zweiter Abschnitt
§ 6 Wahrnehmungszwang
§ 7 Verteilung der Einnahmen
§ 8 Vorsorge- und Unterstützungseinrichtungen
§ 9 Rechnungslegung und Prüfung
§ 10 Auskunftspflicht
§ 11 Abschlußzwang
§ 12 Gesamtverträge
§ 13 Tarife
§ 13a Tarife für Geräte und Speichermedien; Transparenz
§ 13b Pflichten des Veranstalters
§ 13c Vermutung der Sachbefugnis; Außenseiter bei Kabelweitersendung
§ 14 Schiedsstelle
§ 14a Einigungsvorschlag der Schiedsstelle
§ 14b Beschränkung des Einigungsvorschlags; Absehen vom Einigungsvorschlag
§ 14c Streitfälle über Gesamtverträge
§ 14d Streitfälle über Rechte der Kabelweitersendung
§ 14e Aussetzung
§ 15 Verfahren vor der Schiedsstelle
§ 16 Gerichtliche Geltendmachung
§ 17 Ausschließlicher Gerichtsstand
Dritter Abschnitt
§ 17a Freiwillige Schlichtung
§ 18 Aufsichtsbehörde
§ 19 Inhalt der Aufsicht
§ 20 Unterrichtungspflicht
Vierter Abschnitt
§ 21 Zwangsgeld
§ 22 (weggefallen)
§ 23 Bestehende Verwertungsgesellschaften
§ 24 Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
§ 25 Änderung der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte
§ 26 Aufgehobene Vorschriften
§ 26a Anhängige Verfahren
§ 27 Übergangsregelung zum Zweiten Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft
§ 28 Inkrafttreten
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Literatur im Internet zum UrhWG
- Das Internet und digitales Rechtemanagement aus Sicht der GEMA (2003) von Prof. Dr. Reinhold Kreile, Prof. Dr. Jürgen Becker (Aufsatz)
über www.gema.de
- Aus für das Internetradio? Neuer Webcasting-Tarif der GVL in der Kritik von Bernhard Knies (Aufsatz)
JurPC Web-Dok. 42/2004, Abs. 1 - 18
über www.jurpc.de - Welche Rechte nimmt die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs und mechanische Vervielfältigungsrechte) wahr? von RA Dr. Olaf Griebenow (Aufsatz)
www.brennecke-partner.de
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