Urheberrechtswahrnehmungsgesetz
| Zweiter Abschnitt - Rechte und Pflichten der Verwertungsgesellschaft (§§ 6 - 17) |
Die Schiedsstelle kann Verfahren nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a oder b aussetzen, bis sie in einem anhängigen Verfahren nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c einen Einigungsvorschlag gemacht hat. Während der Aussetzung ist die Frist zur Unterbreitung eines Einigungsvorschlages nach § 14a Abs. 2 Satz 1 und § 16 Abs. 1 gehemmt.
Stellenangebote Recht, Wirtschaft, Steuer
Stellenmarkt mit 25.288 aktuellen Stellenanzeigen bei

Ausgewählte Stellenangebote:
Stellenangebote mit Schwerpunkt Informationstechnologierecht

Ausgewählte Stellenangebote:
Köln
26.05.2012
26.05.2012
München, Frankfurt, Düsseldorf
24.05.2012
24.05.2012
Marketing, Sales im Bereich Datenschutz und IT-Recht in Teil- später Vollzeit
ISiCO Datenschutz GmbH
ISiCO Datenschutz GmbH
140179 Berlin
23.05.2012
23.05.2012
Stellenangebote mit Schwerpunkt Informationstechnologierecht
Querverweise
Rechtsberatung
Sofortige Rechtsauskunft zu § 14e UrhWG bei 
Antwort auf alle Ihre Rechtsfragen in der Regel in wenigen Stunden. Bestimmen Sie selbst den Preis der Auskunft!

Antwort auf alle Ihre Rechtsfragen in der Regel in wenigen Stunden. Bestimmen Sie selbst den Preis der Auskunft!
Frage stellen