Urheberrechtswahrnehmungsgesetz
| Vierter Abschnitt - Übergangs- und Schlußbestimmungen (§§ 21 - 28) |
(1) § 14 Abs. 7 tritt am Tage nach der Verkündung dieses Gesetzes in Kraft.
(2) Im übrigen tritt dieses Gesetz am 1. Januar 1966 in Kraft.
Stellenangebote Recht, Wirtschaft, Steuer
Stellenmarkt mit 25.288 aktuellen Stellenanzeigen bei

Ausgewählte Stellenangebote:
Stellenangebote mit Schwerpunkt Urheberrecht, Medienrecht

Ausgewählte Stellenangebote:
München
26.05.2012
26.05.2012
Düsseldorf
26.05.2012
26.05.2012
Stellenangebote mit Schwerpunkt Urheberrecht, Medienrecht
Rechtsberatung
Sofortige Rechtsauskunft zu § 28 UrhWG bei 
Antwort auf alle Ihre Rechtsfragen in der Regel in wenigen Stunden. Bestimmen Sie selbst den Preis der Auskunft!

Antwort auf alle Ihre Rechtsfragen in der Regel in wenigen Stunden. Bestimmen Sie selbst den Preis der Auskunft!
Frage stellen