Das Urheberrechtswahrnehmungsgesetz ist mit Wirkung vom 01.06.2016 aufgehoben worden.
Siehe nun Verwertungsgesellschaftengesetz (Art. 1 des VG-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes)
Siehe nun Verwertungsgesellschaftengesetz (Art. 1 des VG-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes)
Urheberrechtswahrnehmungsgesetz
Erster Abschnitt - Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb (§§ 1 - 5) |
Außer Kraft
Zitiervorschläge
__paste_bez____paste_norm__ Urheberrechtswahrnehmungsgesetz (https://dejure.org/gesetze/UrhWG/__paste_norm__.html)
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(1) Die Erlaubnis darf nur versagt werden, wenn
(2) Die Versagung der Erlaubnis ist zu begründen und der Verwertungsgesellschaft zuzustellen.
Rechtsprechung zu § 3 UrhWG
4 Entscheidungen zu § 3 UrhWG in unserer Datenbank:
- VGH Bayern, 02.05.2012 - 5 BV 11.1724
Informationszugangsrecht zum Deutschen Patent- und Markenamt
- BGH, 11.07.1996 - I ZR 22/94
Keine gesonderte Urhebervergütung für Fernsehen im Zweibettzimmer
- Schiedsstelle für Urheberrechtsstreitfälle München, 13.10.1986 - Sch - Urh 1/86
- LG Hagen, 12.01.1993 - 1 S 284/92
Zahlung einer angemessenen pauschalierten "Strafgebühr" aufgrund der Nutzung ...
Querverweise
Auf § 3 UrhWG verweisen folgende Vorschriften:
- Urheberrechtswahrnehmungsgesetz (UrhWG)
- Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb
- § 4 (Widerruf der Erlaubnis)