Versicherungsaufsichtsgesetz
| IIa. - Ausübung der Geschäftstätigkeit (§§ 8a - 14a) |
| 1. - Lebensversicherung (§§ 11 - 11e) |
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Querverweise
Auf § 11d VAG verweisen folgende Vorschriften:
- VAG
- Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb
- § 5 (Erlaubnis; Antrag; einzureichende Unterlagen)
- Geschäftsführung der Versicherungsunternehmen
- Versicherungsunternehmen mit Sitz im Ausland
- Unternehmen mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
- § 110d (Niederlassung)
- Straf- und Bußgeldvorschriften
- § 139 (Falsche Erklärungen über Deckungsrückstellungen und Sicherungsvermögen)
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