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Versicherungsaufsichtsgesetz a.F.
III. - Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (§§ 15 - 53b) |
Alte Fassung
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__paste_bez____paste_norm__ Versicherungsaufsichtsgesetz a.F. (https://dejure.org/gesetze/0VAG311215/__paste_norm__.html)
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Soweit die Vorschriften des Aktiengesetzes, die nach den §§ 34, 35a und 36 entsprechend gelten, einer Minderheit von Aktionären Rechte gewähren (§ 93 Abs. 4 Satz 3, § 117 Abs. 4, § 120 Abs. 1, §§ 122, 142 Abs. 2 und 4, §§ 147, 258 Abs. 2 Satz 3, § 260 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Satz 4 des Aktiengesetzes), hat die Satzung die erforderliche Minderheit der Mitglieder der obersten Vertretung zu bestimmen.
§ 15Rechtsfähigkeit
§ 16Anwendung handelsrechtlicher Vorschriften
§ 17Satzung
§ 18Firma
§ 19Haftung für Verbindlichkeiten
§ 20Mitgliedschaft
§ 21Gleichbehandlung
§ 22Gründungsstock
§ 23(weggefallen)
§ 24Beiträge
§ 25Beitragspflicht ausgeschiedener Mitglieder
§ 26Aufrechnungsverbot
§ 27Ausschreibung von Umlagen und Nachschüssen
§ 28Bekanntmachungen
§ 29Organe
§ 30Anmeldung zum Handelsregister
§ 31Unterlagen zur Anmeldung
§ 32Eintragung
§ 33(weggefallen)
§ 34Vorstand
§ 35Aufsichtsrat
§ 35aSchadenersatzpflicht
§ 36Oberste Vertretung
§ 36a(weggefallen)
§ 36bRechte von Minderheiten
§ 37Verlustrücklage
§ 38Überschussverwendung
§ 39Änderung der Satzung
§ 40Eintragung der Satzungsänderung
§ 41Änderung der AVB
§ 42Auflösung
§ 43Auflösungsbeschluss
§ 44Bestandsübertragung
§ 44aVerlust der Mitgliedschaft
§ 44b(weggefallen)
§ 44c(weggefallen)
§ 45Anmeldung der Auflösung
§ 46Abwicklung
§ 47Abwicklungsverfahren
§ 48Tilgung des Gründungsstocks; Vermögensverteilung
§ 49Fortsetzung des Vereins
§ 50Beitragspflicht im Insolvenzverfahren
§ 51Rang der Insolvenzforderungen
§ 52Nachschüsse und Umlagen im Insolvenzverfahren
§ 53Kleinere Vereine
§ 53a(weggefallen)
§ 53bVerzicht auf Gründungsstock bei kleineren Vereinen; Verlustrücklage
Rechtsprechung zu § 36b VAG a.F.
3 Entscheidungen zu § 36b VAG a.F. in unserer Datenbank:
- BVerwG, 12.12.1995 - 1 A 2.92
Versicherungsrecht: Teilübertragung des Versicherungsbestandes ausscheidenden ...
- LG Köln, 24.08.2007 - 82 O 212/06
Rechtmäßigkeit der Wahl zu Mitgliedervertretern in einem Verein auf ...
- LG Köln, 30.06.2011 - 6 S 252/10
Ein Pensions-Sicherungs-Verein ist zur Herausgabe von Mitgliederlisten an seine ...
Querverweise
Auf § 36b VAG a.F. verweisen folgende Vorschriften:
- Versicherungsaufsichtsgesetz
- VI. - Versicherungsunternehmen mit Sitz im Ausland
- 2. - Unternehmen mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
- § 110d (Niederlassung)
- VIIa. - Rückversicherungsaufsicht
- § 121a (Laufende Rechts- und Finanzaufsicht)