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__paste_bez____paste_norm__ Versicherungsaufsichtsgesetz (https://dejure.org/gesetze/VAG/__paste_norm__.html)
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1. | Berechnung der Basissolvabilitätskapitalanforderung (BSCR) Die in § 100 dargelegte Basissolvabilitätskapitalanforderung wird wie folgt ermittelt: wobei SCRi das Risikomodul i und SCRj das Risikomodul j bezeichnet; "i, j" bedeutet, dass in der Summe alle möglichen Kombinationen von i und j erfasst sein sollten. Bei der Berechnung treten an die Stelle von SCRi und SCRj: SCRNichtleben: Nichtlebensversicherungstechnisches Risikomodul; SCRLeben: Lebensversicherungstechnisches Risikomodul; SCRKranken: Krankenversicherungstechnisches Risikomodul; SCRMarkt: Risikomodul Marktrisiken; SCRAusfall: Risikomodul Gegenparteiausfall. Der Faktor "Corr i, j" steht für die Angaben in Zeile i und Spalte j der folgenden Korrelationsmatrix:
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2. | Berechnung des nichtlebensversicherungstechnischen Risikomoduls Das in § 101 genannte nichtlebensversicherungstechnische Risikomodul errechnet sich wie folgt: wobei SCRi das Untermodul i und SCRj das Untermodul j bezeichnet; "i, j" bedeutet, dass in der Summe alle möglichen Kombinationen von i und j erfasst sein sollten. Bei der Berechnung treten an die Stelle von SCRi und SCRj: SCRNL-Prämien/Rückstellung: Untermodul Nichtlebensversicherungprämien- und -reserverisiko; SCRNL-Katastrophen: Untermodul Nichtlebenskatastrophenrisiko. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
3. | Berechnung des lebensversicherungstechnischen Risikomoduls Das in § 102 genannte lebensversicherungstechnische Risikomodul errechnet sich wie folgt: wobei SCRi das Untermodul i und SCRj das Untermodul j bezeichnet; "i, j" bedeutet, dass in der Summe alle möglichen Kombinationen von i und j erfasst sein sollten. Bei der Berechnung treten an die Stelle von SCRi und SCRj: SCRSterblichkeit: Untermodul Sterblichkeitsrisiko; SCRLanglebigkeit: Untermodul Langlebigkeitsrisiko; SCRInvalidität: Untermodul Invaliditäts-/Morbiditätsrisiko; SCRLV-Kosten: Untermodul Lebensversicherungskostenrisiko; SCRRevision: Untermodul Revisionsrisiko; SCRStorno: Untermodul Stornorisiko; SCRLV-Katastrophen: Untermodul Lebensversicherungskatastrophenrisiko. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
4. | Berechnung des Risikomoduls Marktrisiken Struktur des Risikomoduls Marktrisiken Das in § 104 genannte Marktrisikomodul errechnet sich wie folgt: wobei SCRi das Untermodul i und SCRj das Untermodul j bezeichnet; "i, j" bedeutet, dass in der Summe alle möglichen Kombinationen von i und j erfasst sein sollten. Bei der Berechnung treten an die Stelle von SCRi und SCRj: SCRZins: Untermodul Zinsänderungsrisiko; SCRAktien: Untermodul Aktienrisiko; SCRImmobilien: Untermodul Immobilienrisiko; SCRSpread: Untermodul Spread-Risiko; SCRKonzentration: Untermodul Marktrisikokonzentrationen; SCRWechselkurs: Untermodul Wechselkursrisiko. |
Querverweise
Auf Anlage 3 VAG verweisen folgende Vorschriften:
- Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
- Vorschriften für die Erstversicherung und die Rückversicherung