Bundesrepublik Deutschland
Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz
Artikel 8 des Gesetzes vom 21.04.2005 (BGBl. I S. 1073), in Kraft getreten am 01.07.2005
geändert durch Gesetz vom 17.12.2008 (BGBl. I S. 2586) m.W.v. 01.09.2009
Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz
(Gesetz über die Vergütung von Vormündern und Betreuern)
Artikel 8 des Gesetzes vom 21.04.2005 (BGBl. I S. 1073), in Kraft getreten am 01.07.2005geändert durch Gesetz vom 17.12.2008 (BGBl. I S. 2586) m.W.v. 01.09.2009
Abschnitt 1Allgemeines (§§ 1 - 2)
Abschnitt 2
§ 3 Stundensatz des Vormunds
Abschnitt 3Sondervorschriften für Betreuer (§§ 4 - 10)
§ 4 Stundensatz und Aufwendungsersatz des Betreuers
§ 5 Stundenansatz des Betreuers
§ 6 Sonderfälle der Betreuung
§ 7 Vergütung und Aufwendungsersatz für Betreuungsvereine
§ 8 Vergütung und Aufwendungsersatz für Behördenbetreuer
§ 9 Abrechnungszeitraum für die Betreuungsvergütung
§ 10 Mitteilung an die Betreuungsbehörde
Abschnitt 4
§ 11 Umschulung und Fortbildung von Berufsvormündern
Stellenangebote Recht, Wirtschaft, Steuer
Stellenmarkt mit 25.628 aktuellen Stellenanzeigen bei

Ausgewählte Stellenangebote:
Weitere Stellenangebote

Ausgewählte Stellenangebote:
Bad Tölz
26.05.2012
26.05.2012
Osnabrück
26.05.2012
26.05.2012
Biberach
26.05.2012
26.05.2012
Weitere Stellenangebote
Rechtsberatung
Sofortige Rechtsauskunft zum VBVG bei 
Antwort auf alle Ihre Rechtsfragen in der Regel in wenigen Stunden. Bestimmen Sie selbst den Preis der Auskunft!

Antwort auf alle Ihre Rechtsfragen in der Regel in wenigen Stunden. Bestimmen Sie selbst den Preis der Auskunft!
Frage stellen