Sie sehen hier die neue VOB/A Fassung 2009, in Anwendung seit dem 11.6.2010.
Zur bisherigen Fassung
Deutscher Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen

Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen
Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen

Fassung 2009
(Bekanntmachung vom 31.7.2009, BAnz. Nr. 155a vom 15.10.2009, geändert durch Bekanntmachung vom 19.2.2010, BAnz. Nr. 36 vom 5.3.2010)

in Anwendung seit dem 11.6.2010 gem. § 6 Vergabeverordnung in der Fassung aufgrund der Änderungsverordnung vom 07.06.2010 (BGBl. I S. 724)

§ 1 Bauleistungen

§ 2 Grundsätze

§ 3 Arten der Vergabe

§ 4 Vertragsarten

§ 5 Vergabe nach Losen, Einheitliche Vergabe

§ 6 Teilnehmer am Wettbewerb

§ 7 Leistungsbeschreibung

§ 8 Vergabeunterlagen

§ 9 Vertragsbedingungen

§ 10 Fristen

§ 11 Grundsätze der Informationsübermittlung

§ 12 Bekanntmachung, Versand der Vergabeunterlagen

§ 13 Form und Inhalt der Angebote

§ 14 Öffnung der Angebote, Eröffnungstermin

§ 15 Aufklärung des Angebotsinhalts

§ 16 Prüfung und Wertung der Angebote

§ 17 Aufhebung der Ausschreibung

§ 18 Zuschlag

§ 19 Nicht berücksichtigte Bewerbungen und Angebote

§ 20 Dokumentation

§ 21 Nachprüfungsstellen

§ 22 Baukonzessionen

§ 23

Anhang I Anforderungen an die Geräte, die für den elektronischen Empfang der Anträge auf Teilnahme und der Angebote verwendet werden

Anhang TS Technische Spezifikationen

§ 1a Anwendung der a-Paragrafen

§ 3a Arten der Vergabe

§ 5a Vergabe nach Losen

§ 6a Teilnehmer am Wettbewerb

§ 8a Vergabeunterlagen

§ 10a Fristen

§ 11a Anforderungen an Teilnahmeanträge

§ 12a Vorinformation, Bekanntmachung, Versand der Vergabeunterlagen

§ 13a Form der Angebote

§ 16a Wertung der Angebote

§ 17a Aufhebung der Ausschreibung

§ 18a Bekanntmachung der Auftragserteilung

§ 19a Nicht berücksichtigte Bewerbungen

§ 21a Nachprüfungsbehörden

§ 22a Baukonzessionen

§ 23a Melde- und Berichtspflichten

Hinweis der Redaktion

Die VOB/A in der vorliegenden Fassung (VOB/A 2009) ist seit dem 11.6.2010 von den öffentlichen Auftraggebern in den gesetzlich oder durch Verwaltungsvorschriften vorgesehenen Fällen bei Erteilung ihrer Bauaufträge zugrundezulegen.

Synopsen zwischen den verschiedenen Fassungen der VOB/A sind bei ibr-online abrufbar (Abonnementdienst, kostenloses 7-tägiges Probeabonnement).

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