Sie sehen hier die VOB/A Fassung 2012, in Anwendung seit dem 19.7.2012. Abschnitt 1 (Basisparagraphen) ist unverändert geblieben.

Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil A

   Abschnitt 1 - Basisparagraphen (§§ 1 - 22)   

§ 1
Bauleistungen

Bauleistungen sind Arbeiten jeder Art, durch die eine bauliche Anlage hergestellt, instand gehalten, geändert oder beseitigt wird.

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Querverweise

Auf § 1 VOB/A verweisen folgende Vorschriften:
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