| (1) | 1. | Bauleistungen werden an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmen zu angemessenen Preisen in transparenten Vergabeverfahren vergeben. |
| 2. | Der Wettbewerb soll die Regel sein. Wettbewerbsbeschränkende und unlautere Verhaltensweisen sind zu bekämpfen. |
(2) Bei der Vergabe von Bauleistungen darf kein Unternehmen diskriminiert werden.
(3) Es ist anzustreben, die Aufträge so zu erteilen, dass die ganzjährige Bautätigkeit gefördert wird.
(4) Die Durchführung von Vergabeverfahren zum Zwecke der Markterkundung ist unzulässig.
(5) Der Auftraggeber soll erst dann ausschreiben, wenn alle Vergabeunterlagen fertig gestellt sind und wenn innerhalb der angegebenen Fristen mit der Ausführung begonnen werden kann.
Rechtsprechung zu § 2 VOB/A
339 Entscheidungen zu § 2 VOB/A in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- VK Sachsen-Anhalt, 21.12.2000 - VK Hal 22/00
Vergabe - Kein Ausschluss geringfügig fehlerhafter Angebote
- VK Nordbayern, 21.07.2008 - 21.VK-3184-27/08
- BayObLG, 28.05.2003 - Verg 6/03
Vergabe - Ausschluss wegen fehlendem Bauzeitenplan?
- VK Sachsen-Anhalt, 12.04.2000 - VK Hal 10/00
Vergabe - Nennung von Richtfabrikaten regelmässig unzulässig
- OLG Saarbrücken, 30.07.2007 - 1 Verg 3/07
Vergabe - Unklare Verdingungsunterlagen gehen zu Lasten der Vergabestelle
Zum selben Verfahren:
- VK Saarland, 23.04.2007 - 3 VK 02/07
Vergabe - Auslegung der Vergabeunterlagen
- VK Saarland, 23.04.2007 - 3 VK 02/07
- OLG Düsseldorf, 19.12.2000 - Verg 28/00
Vergabe - Grundsätzliche Unzulässigkeit von Unterangeboten
- VK Südbayern, 01.06.1999 - 120.3-3194.1-07-05/99
Ist ein Angebot zwingend auszuschließen, wenn der Bieter Einzelblätter des LV ...
- VK Sachsen, 01.10.2002 - 1/SVK/084-02
Vergabe - Missverhältnis zwischen geforderter Leistung und angebotenem Preis
- VK Nordbayern, 21.07.2008 - 21.VK-3194-27/08
Vergabe - Wie muss "verdeckte" Fabrikatsausschreibung gerügt werden?
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