Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil A
Abschnitt 1 - Basisparagrafen (§§ 1 - 24) |
(1) 1Dem Auftraggeber stehen nach seiner Wahl die Öffentliche Ausschreibung und die Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb zur Verfügung. 2Die anderen Verfahrensarten stehen nur zur Verfügung, soweit dies nach den Absätzen zwei und drei gestattet ist.
(2) Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb kann erfolgen,
(3) 1Freihändige Vergabe ist zulässig, wenn die Öffentliche Ausschreibung oder Beschränkte Ausschreibungen unzweckmäßig sind, besonders,
2Freihändige Vergabe kann außerdem bis zu einem Auftragswert von 10 000 Euro ohne Umsatzsteuer erfolgen2.
(4) 1Bauleistungen bis zu einem voraussichtlichen Auftragswert von 3 000 Euro ohne Umsatzsteuer können unter Berücksichtigung der Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ohne die Durchführung eines Vergabeverfahrens beschafft werden (Direktauftrag). 2Der Auftraggeber soll zwischen den beauftragten Unternehmen wechseln.
Amtliche Fußnote:1 Für Bauleistungen zu Wohnzwecken kann bis zum 31. Dezember 2021 eine Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb für jedes Gewerk bis zu einem Auftragswert von 1 000 000 Euro ohne Umsatzsteuer erfolgen.
2 Für Bauleistungen zu Wohnzwecken kann bis zum 31. Dezember 2021 eine Freihändige Vergabe bis zu einem Auftragswert von 100 000 Euro ohne Umsatzsteuer erfolgen.
voraussetzungen § 3bAblauf der Verfahren § 4Vertragsarten § 4aRahmenvereinbarungen § 5Vergabe nach Losen, Einheitliche Vergabe § 6Teilnehmer am Wettbewerb § 6aEignungsnachweise § 6bMittel der Nachweisführung, Verfahren § 7Leistungs-
beschreibung § 7aTechnische Spezifikationen § 7bLeistungs-
beschreibung mit Leistungsverzeichnis § 7cLeistungs-
beschreibung mit Leistungsprogramm § 8Vergabeunterlagen § 8aAllgemeine, Besondere und Zusätzliche Vertragsbedingungen § 8bKosten- und Vertrauensregelung, Schiedsverfahren § 9Ausführungsfristen, Einzelfristen, Verzug § 9aVertragsstrafen, Beschleunigungs-
vergütung § 9bVerjährung der Mängelansprüche § 9cSicherheitsleistung § 9dÄnderung der Vergütung § 10Angebots-, Bewerbungs-, Bindefristen § 11Grundsätze der Informations-
übermittlung § 11aAnforderungen an elektronische Mittel § 12Auftrags-
bekanntmachung § 12aVersand der Vergabeunterlagen § 13Form und Inhalt der Angebote § 14Öffnung der Angebote, Öffnungstermin bei ausschließlicher Zulassung elektronischer Angebote § 14aÖffnung der Angebote, Eröffnungstermin bei Zulassung schriftlicher Angebote § 15Aufklärung des Angebotsinhalts § 16Ausschluss von Angeboten § 16aNachforderung von Unterlagen § 16bEignung § 16cPrüfung § 16dWertung § 17Aufhebung der Ausschreibung § 18Zuschlag § 19Nicht berücksichtigte Bewerbungen und Angebote § 20Dokumentation, Informationspflicht § 21Nachprüfungsstellen § 22Änderungen während der Vertragslaufzeit § 23Baukonzessionen § 24Vergabe im Ausland
Rechtsprechung zu § 3a VOB/A
519 Entscheidungen zu § 3a VOB/A in unserer Datenbank:
- OLG Frankfurt, 07.06.2022 - 11 Verg 12/21
Anforderungen an die Beschwerdeschrift nach § 172 GWB; konkludenter ...
- VG München, 12.05.2021 - M 31 K 15.2119
Anteilige Kürzung von Zuwendungen für kommunalen Straßenbau
- VK Bund, 25.03.2020 - VK 1-12/20
Laboreinrichtung
- VK Rheinland, 22.07.2019 - VK 21/19
Ausschluss vom offenen Verfahren: Keine Teilnahme am Verhandlungsverfahren!
Zum selben Verfahren:
- OLG Düsseldorf, 25.03.2020 - Verg 25/19
Vermutungen lösen keine Rügeobliegenheit aus!
- VK Rheinland, 15.05.2019 - VK 8/19
Aufhebung wegen Unwirtschaftlichkeit setzt ordnungsgemäße Kostenschätzung voraus!
- OLG Düsseldorf, 25.03.2020 - Verg 25/19
- VK Sachsen, 27.09.2011 - 1/SVK/038-11
Wann ist der Übergang in ein Verhandlungsverfahren zulässig?
- OLG Karlsruhe, 22.02.2019 - 15 Verg 9/18
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntgabe vergaberechtswidrig
- VK Thüringen, 08.08.2017 - 250-4002-5960/2017-E-011-SM
Auftragswert ist ohne Kostenpuffer zu schätzen!
- VK Rheinland-Pfalz, 22.10.2010 - VK 2-34/10