Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil A
Abschnitt 1 - Basisparagrafen (§§ 1 - 24) |
(1) | 1. | Die Leistung ist eindeutig und so erschöpfend zu beschreiben, dass alle Unternehmen die Beschreibung im gleichen Sinne verstehen müssen und ihre Preise sicher und ohne umfangreiche Vorarbeiten berechnen können. |
2. | Um eine einwandfreie Preisermittlung zu ermöglichen, sind alle sie beeinflussenden Umstände festzustellen und in den Vergabeunterlagen anzugeben. | |
3. | Dem Auftragnehmer darf kein ungewöhnliches Wagnis aufgebürdet werden für Umstände und Ereignisse, auf die er keinen Einfluss hat und deren Einwirkung auf die Preise und Fristen er nicht im Voraus schätzen kann. | |
4. | 1Bedarfspositionen sind grundsätzlich nicht in die Leistungsbeschreibung aufzunehmen. 2Angehängte Stundenlohnarbeiten dürfen nur in dem unbedingt erforderlichen Umfang in die Leistungsbeschreibung aufgenommen werden. | |
5. | Erforderlichenfalls sind auch der Zweck und die vorgesehene Beanspruchung der fertigen Leistung anzugeben. | |
6. | Die für die Ausführung der Leistung wesentlichen Verhältnisse der Baustelle, z. B. Boden- und Wasserverhältnisse, sind so zu beschreiben, dass das Unternehmen ihre Auswirkungen auf die bauliche Anlage und die Bauausführung hinreichend beurteilen kann. | |
7. | Die "Hinweise für das Aufstellen der Leistungsbeschreibung" in Abschnitt 0 der Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen, DIN 18299 ff., sind zu beachten. |
(2) In technischen Spezifikationen darf nicht auf eine bestimmte Produktion oder Herkunft oder ein besonderes Verfahren, das die von einem bestimmten Unternehmen bereitgestellten Produkte charakterisiert, oder auf Marken, Patente, Typen oder einen bestimmten Ursprung oder eine bestimmte Produktion verwiesen werden, es sei denn,
(3) Bei der Beschreibung der Leistung sind die verkehrsüblichen Bezeichnungen zu beachten.
voraussetzungen § 3bAblauf der Verfahren § 4Vertragsarten § 4aRahmenvereinbarungen § 5Vergabe nach Losen, Einheitliche Vergabe § 6Teilnehmer am Wettbewerb § 6aEignungsnachweise § 6bMittel der Nachweisführung, Verfahren § 7Leistungs-
beschreibung § 7aTechnische Spezifikationen § 7bLeistungs-
beschreibung mit Leistungsverzeichnis § 7cLeistungs-
beschreibung mit Leistungsprogramm § 8Vergabeunterlagen § 8aAllgemeine, Besondere und Zusätzliche Vertragsbedingungen § 8bKosten- und Vertrauensregelung, Schiedsverfahren § 9Ausführungsfristen, Einzelfristen, Verzug § 9aVertragsstrafen, Beschleunigungs-
vergütung § 9bVerjährung der Mängelansprüche § 9cSicherheitsleistung § 9dÄnderung der Vergütung § 10Angebots-, Bewerbungs-, Bindefristen § 11Grundsätze der Informations-
übermittlung § 11aAnforderungen an elektronische Mittel § 12Auftrags-
bekanntmachung § 12aVersand der Vergabeunterlagen § 13Form und Inhalt der Angebote § 14Öffnung der Angebote, Öffnungstermin bei ausschließlicher Zulassung elektronischer Angebote § 14aÖffnung der Angebote, Eröffnungstermin bei Zulassung schriftlicher Angebote § 15Aufklärung des Angebotsinhalts § 16Ausschluss von Angeboten § 16aNachforderung von Unterlagen § 16bEignung § 16cPrüfung § 16dWertung § 17Aufhebung der Ausschreibung § 18Zuschlag § 19Nicht berücksichtigte Bewerbungen und Angebote § 20Dokumentation, Informationspflicht § 21Nachprüfungsstellen § 22Änderungen während der Vertragslaufzeit § 23Baukonzessionen § 24Vergabe im Ausland
Rechtsprechung zu § 7 VOB/A
421 Entscheidungen zu § 7 VOB/A in unserer Datenbank:
- VK Westfalen, 12.07.2022 - VK 3-24/22
Preissteigerungen wegen Ukraine-Krieg sind ungewöhnliches Wagnis!
- VK Südbayern, 18.02.2020 - Z3-3-3194-1-42-10/19
Gesetzliches Leitbild des Vergabewettbewerbs
- VK Düsseldorf, 22.07.2011 - VK-19/11
Keine Pauschalierung von Erdarbeiten!
- VK Bund, 16.05.2023 - VK 2-28/23
Gleichwertigkeitszusatz im Angebot des Bieters ist jedenfalls dann unzulässig, ...
- VK Nordbayern, 16.09.2020 - RMF-SG21-3194-5-34
Auftraggeber legt fest, was und wie gebaut wird!
- VK Saarland, 09.09.2019 - 2 VK 01/19
Auch elektronische Vergabeverfahren sind zu dokumentieren!
- VK Sachsen-Anhalt, 10.07.2018 - 3 VK LSA 39/18
Öffentliche Auftragsvergabe: Anforderungen an eine Leistungsbeschreibung ...
- VK Südbayern, 18.10.2013 - Z3-3-3194-1-30-08/13
Wann kann ein zweites Hauptangebot abgegeben werden?
- VG Köln, 18.02.2019 - 9 K 4396/18
Entscheidung der Bundesnetzagentur zugunsten einer Vergabe von 5G-Frequenzen im ...
- VK Hessen, 12.08.2014 - 69d-VK-11/14
Falschbezeichnung des Antragsgegners unschädlich?