Anhang I
Anforderungen an die Geräte, die für den elektronischen Empfang der Anträge auf Teilnahme und der Angebote verwendet werden
Die Geräte müssen gewährleisten, dass
| a) | für die Angebote eine elektronische Signatur verwendet werden kann, | |
| b) | Tag und Uhrzeit des Eingangs der Teilnahmeanträge oder Angebote genau bestimmbar sind, | |
| c) | ein Zugang zu den Daten nicht vor Ablauf des hierfür festgesetzten Termins erfolgt, | |
| d) | bei einem Verstoß gegen das Zugangsverbot der Verstoß sicher festgestellt werden kann, | |
| e) | ausschließlich die hierfür bestimmten Personen den Zeitpunkt der Öffnung der Daten festlegen oder ändern können, | |
| f) | der Zugang zu den übermittelten Daten nur möglich ist, wenn die hierfür bestimmten Personen gleichzeitig und erst nach dem festgesetzten Zeitpunkt tätig werden und | |
| g) | die übermittelten Daten ausschließlich den zur Kenntnisnahme bestimmten Personen zugänglich bleiben. |
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