nächste Vorschrift § 1
Art und Umfang der Leistung
1. Die auszuführende Leistung wird nach Art und Umfang durch den Vertrag bestimmt. Als Bestandteil des Vertrags gelten auch die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C).
2. Bei Widersprüchen im Vertrag gelten nacheinander:
a) die Leistungsbeschreibung,
b) die Besonderen Vertragsbedingungen,
c) etwaige Zusätzliche Vertragsbedingungen,
d) etwaige Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen,
e) die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen,
f) die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen.
3. Änderungen des Bauentwurfs anzuordnen, bleibt dem Auftraggeber vorbehalten.
4. Nicht vereinbarte Leistungen, die zur Ausführung der vertraglichen Leistung erforderlich werden, hat der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers mit auszuführen, außer wenn sein Betrieb auf derartige Leistungen nicht eingerichtet ist. Andere Leistungen können dem Auftragnehmer nur mit seiner Zustimmung übertragen werden.

Rechtsprechung zu § 1 VOB/B

Rechtsprechungsübersichten:Redaktionell ausgewählte Entscheidungen:
  • BGH, Bauwasser, 10.6.99 (NJW 1999, 3260)
    § 8 AGBG (jetzt § 307 III BGB <Fassung ab 1.1.02>), nicht der Inhaltskontrolle unterliegende Preisabrede (hier: pauschaliertes Zusatzangebot);
    § 1 ff VOB/B, die VOB/B (hier: § 4 Nr. 4 c VOB/B) ist keine Rechtsvorschrift iSv § 6 II AGBG (jetzt § 306 II BGB <Fassung ab 1.1.02>)

  • BGH, niederländische Baugesellschaft, 14.1.99 (NJW-RR 1999, 813)
    Art. 27 I 2 EGBGB, §§ 1 ff VOB/B, internationaler Bauvertrag, Ausführung der Bauleistungen in Deutschland, regelmäßig stillschweigende Einigung auf Anwendung deutschen Rechts, wenn Geltung der VOB/B, der VOL, und der DIN-Vorschriften vereinbart ist

  • BGH, VOB/B-Einbeziehung, 9.11.89 (BGHZ 109, 192)
    § 2 AGBG (Hinweis: jetzt § 305 BGB <Fassung ab 1.1.02>), §§ 1 ff VOB/B

Literatur im Internet zu § 1 VOB/B

Rechtsberatung

  • Rechtsberatung Online zu § 1 VOB/B und Ihren weiteren Fragen bei advo24, der virtuellen Anwaltskanzlei mit kostenloser Gebührenanfrage.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht