(1) Die auszuführende Leistung wird nach Art und Umfang durch den Vertrag bestimmt. Als Bestandteil des Vertrags gelten auch die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C).
(2) Bei Widersprüchen im Vertrag gelten nacheinander:
| 1. | die Leistungsbeschreibung, | |
| 2. | die Besonderen Vertragsbedingungen, | |
| 3. | etwaige Zusätzliche Vertragsbedingungen, | |
| 4. | etwaige Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen, | |
| 5. | die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen, | |
| 6. | die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen. |
(3) Änderungen des Bauentwurfs anzuordnen, bleibt dem Auftraggeber vorbehalten.
(4) Nicht vereinbarte Leistungen, die zur Ausführung der vertraglichen Leistung erforderlich werden, hat der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers mit auszuführen, außer wenn sein Betrieb auf derartige Leistungen nicht eingerichtet ist. Andere Leistungen können dem Auftragnehmer nur mit seiner Zustimmung übertragen werden.
Rechtsprechung zu § 1 VOB/B
195 Entscheidungen zu § 1 VOB/B in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BGH, 27.11.2003 - VII ZR 346/01
Bauvertrag - Einseitige Änderung des Leistungsumfangs
- BGH, 25.01.1996 - VII ZR 233/94
Unwirksame AGB-Klauseln bei Bauverträgen; isolierte Inhaltskontrolle von ...
- OLG Frankfurt, 12.03.2008 - 23 U 87/07
Bauvertrag - § 648a BGB-Bürgschaft sichert keine Nachtragsansprüche!
Zum selben Verfahren:
- BGH, 15.12.2009 - XI ZR 107/08
Bauvertrag - Spätere Auftragserweiterungen von Bürgschaft umfasst?
- BGH, 15.12.2009 - XI ZR 107/08
- OLG München, 23.03.2004 - 9 U 4089/03
Bausicherheiten - Bürgschaft für Pauschalpreis sichert nicht Nachtragsforderung!
- OLG Hamm, 15.05.2001 - 21 U 4/00
Leistungsänderungsrecht des Auftraggebers: Grenzen und Kündigung bei Weigerung
- BGH, 13.03.2008 - VII ZR 194/06
Bauvertrag - Funktionale Leistungsbeschreibung und Nachträge
Zum selben Verfahren:
- OLG Brandenburg, 23.04.2009 - 12 U 111/04
Bauvertrag - AG verweigert Nachtrag: AN kann Leistung verweigern!
- OLG Brandenburg, 23.04.2009 - 12 U 111/04
- KG, 02.06.2006 - 21 U 56/03
Architekten & Ingenieure - Änderung der mangelfreien Planung als Anordnung?
Zum selben Verfahren:
- BGH, 24.05.2007 - VII ZR 133/06
Änderung der mangelfreien Planung durch Architekten: Anordnung nach § 1 Nr. ...
- BGH, 24.05.2007 - VII ZR 133/06
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Literatur im Internet zu § 1 VOB/B
- Praxishandbuch VOB für Bauleiter von RA Bernd Kimmich, RA Hendrik Bach (Praxishinweise)
über ibr-online (Abonnement; kostenloses 7-tägiges Probeabo)
- Das Kooperationsprinzip des Bauvertragsrechts von Dr. Torsten Schwarze (Dissertation)
- Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B): Vorbemerkung vor § 1 VOB/B
von Prof. Dr. Wolfgang Voit (Gesetzeskommentar, PDF-Format)
aus: Messerschmidt/Voit , Privates Baurecht - Kommentar zu §§ 631 ff. BGB, Aktualisierung Januar 2009
über rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?toc=MesserschmitdtVoit.11 - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
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