EU-Verbraucherschutzdurchführungsgesetz
Abschnitt 5 - Rechtsschutz bei bestimmten Verwaltungsmaßnahmen (§§ 13 - 29) |
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__paste_bez____paste_norm__ EU-Verbraucherschutzdurchführungsgesetz (https://dejure.org/gesetze/EU-VSchDG/__paste_norm__.html)
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1Im Verfahren vor dem Beschwerdegericht gelten ergänzend, soweit nichts anderes bestimmt ist,
1. | die Vorschriften der §§ 169 bis 197 des Gerichtsverfassungsgesetzes über Öffentlichkeit und Sitzungspolizei, Gerichtssprache, Beratung und Abstimmung; | |
2. | die Vorschriften der Zivilprozessordnung, insbesondere über Ausschließung und Ablehnung eines Richters, über Prozessbevollmächtigte und Beistände, über die Zustellung von Amts wegen, über Ladungen, Termine und Fristen, über die Anordnung des persönlichen Erscheinens der Parteien, über die Verbindung mehrerer Prozesse, über die Erledigung des Zeugen- und Sachverständigenbeweises sowie über die sonstigen Arten des Beweisverfahrens, über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung einer Frist, entsprechend. |
2Die Vorschriften des Siebzehnten Titels des Gerichtsverfassungsgesetzes sind entsprechend anzuwenden.
Fassung aufgrund des Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren vom 24.11.2011
Änderungsübersicht
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
03.12.2011 | Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren | 24.11.2011 |
§ 13Zulässigkeit, Zuständigkeit
§ 14Aufschiebende Wirkung, Anordnung der sofortigen Vollziehung
§ 15Frist und Form
§ 16Beteiligte am Beschwerdeverfahren
§ 17Anwaltszwang
§ 18Mündliche Verhandlung
§ 19Untersuchungs-
grundsatz § 20Beschwerde-
entscheidung § 21Akteneinsicht § 22Geltung von Vorschriften des Gerichtsverfassungs-
gesetzes und der Zivilprozessordnung § 23Einstweilige Anordnung § 24Rechtsbeschwerde § 25Nichtzulassungs-
beschwerde § 26Beschwerde-
berechtigte, Form und Frist § 27Kostentragung und -festsetzung § 28Abhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör § 29Evaluierung
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grundsatz § 20Beschwerde-
entscheidung § 21Akteneinsicht § 22Geltung von Vorschriften des Gerichtsverfassungs-
gesetzes und der Zivilprozessordnung § 23Einstweilige Anordnung § 24Rechtsbeschwerde § 25Nichtzulassungs-
beschwerde § 26Beschwerde-
berechtigte, Form und Frist § 27Kostentragung und -festsetzung § 28Abhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör § 29Evaluierung