Versicherungsvertragsgesetz
| Teil 2 - Einzelne Versicherungszweige (§§ 100 - 208) |
| Kapitel 6 - Berufsunfähigkeitsversicherung (§§ 172 - 177) |
Literatur im Internet zu § 173 VVG
Querverweise
Auf § 173 VVG verweisen folgende Vorschriften:
Redaktionelle Querverweise zu § 173 VVG:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Allgemeiner Teil
- Rechtsgeschäfte
- Willenserklärung
- § 126b (Textform)
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