Versicherungsvertragsgesetz
| Teil 1 - Allgemeiner Teil (§§ 1 - 99) |
| Kapitel 1 - Vorschriften für alle Versicherungszweige (§§ 1 - 73) |
| Abschnitt 2 - Anzeigepflicht, Gefahrerhöhung, andere Obliegenheiten (§§ 19 - 32) |
(1) Der Versicherer muss die ihm nach § 19 Abs. 2 bis 4 zustehenden Rechte innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von ihm geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangt. Der Versicherer hat bei der Ausübung seiner Rechte die Umstände anzugeben, auf die er seine Erklärung stützt; er darf nachträglich weitere Umstände zur Begründung seiner Erklärung angeben, wenn für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist.
(2) Im Fall eines Rücktrittes nach § 19 Abs. 2 nach Eintritt des Versicherungsfalles ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, es sei denn, die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf einen Umstand, der weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht des Versicherers ursächlich ist. Hat der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht arglistig verletzt, ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet.
(3) Die Rechte des Versicherers nach § 19 Abs. 2 bis 4 erlöschen nach Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss; dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Hat der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt, beläuft sich die Frist auf zehn Jahre.
Rechtsprechung zu § 21 VVG
154 Entscheidungen zu § 21 VVG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BGH, 23.05.2001 - IV ZR 94/00
Anwendung auf nach dem Rücktritt eingetretene Versicherungsfälle
- OLG Nürnberg, 23.12.1999 - 8 U 3364/99
Rechtsfolgen der Anfechtung eines Versicherungsvertrages wegen arglistiger ...
- OLG Bamberg, 02.03.2011 - 1 U 127/10
- OLG Saarbrücken, 03.12.2003 - 5 U 25/03
Rücktritt des privaten Krankenversicherers: Leistungsfreiheit hinsichtlich ...
- OLG Hamm, 03.11.2010 - 20 U 38/10
Rechtsfolgen der unrichtigen Beantwortung von Fragen in einem von dem ...
- OLG Saarbrücken, 14.06.2006 - 5 U 697/05
Voraussetzungen für einen Rücktritt des Versicherers gemäß § 16 Abs. 2 VVG
- OLG Celle, 15.03.2007 - 8 U 196/06
Pflicht des Versicherungsnehmers zur Anzeige von Erkrankungen und häufigen ...
- OLG Köln, 08.12.1999 - 5 U 53/99
Beschränkung des Anerkenntnisses der Versicherer bei ...
- OLG Köln, 14.02.1995 - 9 U 298/94
Verspätete Erstellung einer Stehlgutliste - Versicherung, Diebstahl, Relevanz, ...
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