Das Verbraucherkreditgesetz ist zum 1.1.2002 außer Kraft getreten. Siehe nun §§ 491 ff. BGB.
Bundesrepublik Deutschland

Verbraucherkreditgesetz

In der Fassung der Bekanntmachung vom 29.06.2000 (BGBl. I S. 940)

aufgehoben durch Gesetz vom 26.11.2001 (BGBl. I S. 3138) m.W.v. 01.01.2002
Außer Kraft

1. Abschnitt

§ 1 Anwendungsbereich

§ 2 Lieferung in Teilleistungen oder wiederkehrenden Leistungen

§ 3 Ausnahmen

2. Abschnitt
Kreditvertrag (§§ 4 - 14)

§ 4 Schriftform; erforderliche Angaben

§ 5 Überziehungskredit

§ 6 Rechtsfolgen von Formmängeln

§ 7 Widerrufsrecht

§ 8 Sondervorschrift für den Fernabsatzhandel

§ 9 Verbundene Geschäfte

§ 10 Einwendungsverzicht; Wechsel- und Scheckverbot

§ 11 Verzugszinsen; Anrechnung von Teilleistungen

§ 12 Gesamtfälligstellung bei Teilzahlungskrediten

§ 13 Rücktritt des Kreditgebers

§ 14 Vorzeitige Zahlung

3. Abschnitt

§ 15 Schriftform

§ 16 Vergütung

§ 17 Nebenentgelte

4. Abschnitt

§ 18 Unabdingbarkeit; Umgehungsverbot

§ 19 Übergangsvorschrift

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