Verbraucherkreditgesetz
| 2. Abschnitt - Kreditvertrag (§§ 4 - 14) |
(1) Soweit der Verbraucher mit Zahlungen, die er auf Grund des Kreditvertrages schuldet, in Verzug kommt, ist der geschuldete Betrag mit fünf vom Hundert über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verzinsen, wenn nicht im Einzelfall der Kreditgeber einen höheren oder der Verbraucher einen niedrigeren Schaden nachweist.
(2) Nach Eintritt des Verzugs anfallende Zinsen sind auf einem gesonderten Konto zu verbuchen und dürfen nicht in ein Kontokorrent mit dem geschuldeten Betrag oder anderen Forderungen des Kreditgebers eingestellt werden. Hinsichtlich dieser Zinsen gilt § 289 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs mit der Maßgabe, daß der Kreditgeber Schadensersatz nur bis zur Höhe des gesetzlichen Zinssatzes verlangen kann.
(3) Zahlungen des Verbrauchers, die zur Tilgung der gesamten fälligen Schuld nicht ausreichen, werden abweichend von § 367 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zunächst auf die Kosten der Rechtsverfolgung, dann auf den übrigen geschuldeten Betrag (Absatz 1) und zuletzt auf die Zinsen (Absatz 2) angerechnet. Der Kreditgeber darf Teilzahlungen nicht zurückweisen. Auf die Ansprüche auf Zinsen finden die §§ 197 und 218 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs keine Anwendung. Die Sätze 1 bis 3 sind nicht anzuwenden, soweit Zahlungen auf Vollstreckungstitel geleistet werden, deren Hauptforderung auf Zinsen lautet.
Hinweis:Gem. § 1 des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes (DÜG) vom 9. Juni 1998 (BGBl. I S. 1242) ist an die Stelle des Diskontsatzes der jeweilige Basiszinssatz getreten.
Rechtsprechung zu § 11 VerbrKrG
99 Entscheidungen zu § 11 VerbrKrG in unserer Datenbank. Die relevantesten 20:
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- BGH, 22.06.1999 - XI ZR 316/98
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Zur Frage der Wirksamkeit einer Globalbürgschaft eines Gesellschafterbürgen. 11 Abs. 1">...
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Darlegungs- und Beweislast für Rückgewähranspruch des Sicherungsgebers bei ...
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Verzugsschaden der Bank bei Verbraucherkreditverträgen
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Bereicherungsanspruch der Bank bei Falschbuchung eines Schecks
- OLG Zweibrücken, 24.07.2000 - 7 U 47/00
Nichtabnahme- bzw. Vorfälligkeitsentschädigung wegen nicht abgenommener bzw. ...
- LG Stuttgart, 07.08.1992 - 21 O 171/92
- LG Nürnberg-Fürth, 18.07.1996 - 10 O 56/96
Zum Anspruch der Bank auf Zinsen, Gebühren und Provisionen nach Kündigung der ...
- AG Hagen, 07.11.1994 - 94240401308N
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Verbraucherkredit: Verzinsung für Altverträge nach neuem Recht
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Haftung für Mißbrauch vorcodierter Sparkassen-Überweisungsformulare
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Leasing - Berechnung der Rückstandsquote bei Kündigung des Leasingvertrages
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Schadensersatzansprüchen wegen unzureichender Aufklärung und Beratung im ...
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Rückabwicklung von Termingeschäften mit nicht termingeschäftsfähigen Kunden von ...
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Kreditrecht - Verzug vor dem 01.01.2002 führt zur Verjährungshemmung
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Offenlegung der Kalkulation in einem Finanzierungsleasingvertrag; Pflichten des ...
- BGH, 09.02.1995 - III ZR 174/93
Verzugsschaden bei Sicherungsabtretung einer Forderung
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Bankrecht; Ausgleich von Verlusten bei zeitweise fehlender ...
Literatur im Internet zu § 11 VerbrKrG
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