Verbraucherkreditgesetz
| 2. Abschnitt - Kreditvertrag (§§ 4 - 14) |
(1) Der Kreditgeber kann von einem Kreditvertrag, der die Lieferung einer Sache oder die Erbringung einer anderen Leistung gegen Teilzahlungen zum Gegenstand hat, wegen Zahlungsverzugs des Verbrauchers nur unter den in § 12 Abs. 1 bezeichneten Voraussetzungen zurücktreten.
(2) Auf den Rücktritt finden die für das vertragsmäßige Rücktrittsrecht geltenden Vorschriften der §§ 346 bis 354 und 356 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechende Anwendung. Der Verbraucher hat dem Kreditgeber auch die infolge des Vertrages gemachten Aufwendungen zu ersetzen. Bei der Bemessung der Vergütung von Nutzungen einer zurückzugewährenden Sache ist auf die inzwischen eingetretene Wertminderung Rücksicht zu nehmen.
(3) Nimmt der Kreditgeber die auf Grund des Kreditvertrages gelieferte Sache wieder an sich, gilt dies als Ausübung des Rücktrittsrechts, es sei denn, der Kreditgeber einigt sich mit dem Verbraucher, diesem den gewöhnlichen Verkaufswert der Sache im Zeitpunkt der Wegnahme zu vergüten. Satz 1 gilt auch dann, wenn ein Vertrag über die Lieferung einer Sache mit einem Kreditvertrag zu einer wirtschaftlichen Einheit verbunden ist (§ 9 Abs. 1) und der Kreditgeber die Sache an sich nimmt; im Falle des Rücktritts bestimmt sich das Rechtsverhältnis zwischen dem Kreditgeber und dem Verbraucher nach Absatz 2.
Rechtsprechung zu § 13 VerbrKrG
21 Entscheidungen zu § 13 VerbrKrG in unserer Datenbank. Die relevantesten 20:
- BGH, 12.09.2001 - VIII ZR 109/00
Verbraucherrecht - Verbraucherkreditgesetz
- BGH, 27.09.2000 - VIII ZR 155/99
AGB - Wirksamkeit von Neuwagen-Verkaufsbedingungen
- OLG Stuttgart, 07.11.1995 - 6 U 118/95
- OLG Köln, 05.09.1997 - 19 U 83/97
Grenzen der Rücktrittsfiktion trotz Rücknahme der finanzierten Sache
- OLG Oldenburg, 30.08.1995 - 2 U 136/95
Rücktrittsfiktion, Wegnahme, Kreditvertrag, Verbraucher, Kreditgeber, Nachfrist, ...
- OLG Stuttgart, 19.02.2001 - 6 U 121/00
Verbraucherkredit - Kündigung - Einwendungsdurchgriff - Verjährung
- OLG Köln, 05.12.1994 - 12 U 68/94
Kredit als als sogenanntes Existenzgründungsdarlehen im Sinne des § 1 Abs. 1 ...
- BGH, 12.06.1996 - VIII ZR 248/95
Anspruch des Leasinggebers auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung nach Kündigung ...
- OLG Brandenburg, 13.12.2006 - 3 U 130/05
Wirksamkeit eines Darlehensvertrages. Schadensersatzansprüche des ...
- BGH, 25.09.2001 - XI ZR 109/01
Verjährung des Darlehensanspruchs beim finanzierten Kauf
- OLG Düsseldorf, 20.02.1997 - 24 U 54/96
Unwirksame Mahnung nach Verbraucherkreditgesetz
- OLG Oldenburg, 07.01.1997 - 12 U 69/96
Leasingfahrzeug, Verwertung, Händler, Händlereinkaufspreis, Verkaufswert, ...
- BGH, 19.12.2007 - XII ZR 61/05
AGB - Verbrauchserfassungsgeräte: Unangemessen lange Laufzeit
Zum selben Verfahren:
- OLG Frankfurt, 31.03.2005 - 1 U 230/04
AGB - Gerätemietvertrag mit 10 Jahren Laufzeit unwirksam?
- OLG Frankfurt, 31.03.2005 - 1 U 230/04
- BGH, 14.07.2004 - XII ZR 352/00
Mietrecht - Missverhältnis zwischen vereinbarter und marktüblicher Miete
- LG Siegen, 10.05.2000 - 8 O 39/99
Restwert- und Schadensersatzberechnung bei vorzeitiger Beendigung des ...
- VerfGH Sachsen, 09.07.1999 - 28-IV-98
- LG Dortmund, 13.10.1998 - 6 O 130/97
- OLG Celle, 29.01.1997 - 2 U 38/96
- OLG Oldenburg, 09.05.1996 - 2 W 50/96
Gläubiger, Genehmigung, Genehmigung, verweigerte, Widerruf, Kreditgeber, ...
Literatur im Internet zu § 13 VerbrKrG
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