Das Verbraucherkreditgesetz ist zum 1.1.2002 außer Kraft getreten. Siehe nun §§ 491 ff. BGB.

Verbraucherkreditgesetz

   4. Abschnitt - Allgemeine und Schlußvorschriften (§§ 18 - 19)   
Gliederung
Außer Kraft
Zitiervorschläge
https://dejure.org/gesetze/VerbrKrG/__paste_norm__.html
__paste_bez____paste_norm__ VerbrKrG (https://dejure.org/gesetze/VerbrKrG/__paste_norm__.html)
__paste_bez____paste_norm__ VerbrKrG
__paste_bez____paste_norm__ Verbraucherkreditgesetz (https://dejure.org/gesetze/VerbrKrG/__paste_norm__.html)
__paste_bez____paste_norm__ Verbraucherkreditgesetz
Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧    gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung
Textdarstellung

  

§ 18
Unabdingbarkeit; Umgehungsverbot

1Eine von den Vorschriften dieses Gesetzes zum Nachteil des Verbrauchers abweichende Vereinbarung ist unwirksam. 2Dieses Gesetz ist auch anzuwenden, wenn seine Vorschriften durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden.

Rechtsprechung zu § 18 VerbrKrG

90 Entscheidungen zu § 18 VerbrKrG in unserer Datenbank:

In diesen Entscheidungen suchen:

Alle 90 Entscheidungen

Was ist das?

Kopieren Sie den Zitiervorschlag von hier:

 

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht