Das Verbraucherkreditgesetz ist zum 1.1.2002 außer Kraft getreten. Siehe nun §§ 491 ff. BGB.

Verbraucherkreditgesetz

   4. Abschnitt - Allgemeine und Schlußvorschriften (§§ 18 - 19)   
§ 18
Unabdingbarkeit; Umgehungsverbot

Eine von den Vorschriften dieses Gesetzes zum Nachteil des Verbrauchers abweichende Vereinbarung ist unwirksam. Dieses Gesetz ist auch anzuwenden, wenn seine Vorschriften durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden.

Rechtsprechung zu § 18 VerbrKrG

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