Verbraucherkreditgesetz
| 1. Abschnitt - Anwendungsbereich (§§ 1 - 3) |
Die Vorschriften des § 4 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3, des § 7 Abs. 1 und 2 und des § 8 gelten entsprechend, wenn die Willenserklärung des Verbrauchers auf den Abschluß eines Vertrages gerichtet ist, der
| 1. | die Lieferung mehrerer als zusammengehörend verkaufter Sachen in Teilleistungen zum Gegenstand hat und bei dem das Entgelt für die Gesamtheit der Sachen in Teilleistungen zu entrichten ist; | |
| 2. | die regelmäßige Lieferung von Sachen gleicher Art zum Gegenstand hat; | |
| 3. | die Verpflichtung zum wiederkehrenden Erwerb oder Bezug von Sachen zum Gegenstand hat. |
Rechtsprechung zu § 2 VerbrKrG
55 Entscheidungen zu § 2 VerbrKrG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BGH, 13.03.2003 - I ZR 290/00
Verbraucherrecht - kein Widerrufsrecht bei "Premiere"-Vertrag
Zum selben Verfahren:
- LG Hamburg, 08.03.2000 - 315 O 780/99
Anwendung des VerbrKrG auf Pay-TV-Abonnementverträge
- OLG Hamburg, 16.11.2000 - 3 U 81/00
Anwendbarkeit des VerbrKrG auf Dienstleistungsverträge
- LG Hamburg, 08.03.2000 - 315 O 780/99
- BGH, 10.07.2002 - VIII ZR 199/01
Verbraucherschutz - Freizeitveranstaltung im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 2 ...
- OLG Düsseldorf, 14.06.2005 - 23 U 223/04
Bauvertrag - AGB: Pauschalvergütung von 10 % bei freier Kündigung wirksam!
- BGH, 14.12.1994 - VIII ZR 46/94
Anwendung des VerbrKrG auf den Bezug von Waren im Rahmen eines Franchisevertrages
- LG München I, 13.08.1998 - 7 O 22251/97
Keine Extrawurst beim Vertragsschluss im Internet: Für die Widerrufsbelehrung ...
- OLG Köln, 09.05.1995 - 15 U 149/94
Bausatzverträge - Verbraucherkreditgesetz
- OLG Karlsruhe, 12.02.1993 - 14 U 115/92
Stellenangebote Recht, Wirtschaft, Steuer

Ausgewählte Stellenangebote:
AÜG Netzwerk kompetente Personallogistik GmbH
22.09.2012
Kabel Deutschland Vertrieb & Service GmbH
23.09.2012
28.09.2012
Stellenangebote mit Schwerpunkt Zivilrecht